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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Entziehung der Fahrlenkerberechtigung gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG hat außer Betracht zu bleiben, daß berufliche und damit existentielle Belange des Fahrlehrers schwerwiegend beeinträchtigt werden, wenn ihm die erforderliche Berechtigung entzogen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110101.X06Im RIS seit
12.06.2001