RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1993
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/11/0247 3

Stammrechtssatz

Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 23.5.1984, 83/11/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110101.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten