RS Vwgh 1991/4/16 91/11/0023

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Veröffentlicht am 16.04.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §108 Abs3;
KFG 1967 §109 Abs1 litb;

Rechtssatz

Wurde der Antragsteller wegen der im Zusammenhang mit einem Fahrschulbetrieb begangenen Vergehen des schweren Betruges, der Bestimmung zur falschen Zeugenaussage und der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage rechtskräftig verurteilt, sind diese strafbaren Handlungen geeignet, seine Vertrauenswürdigkeit als Inhaber einer Fahrschule zu erschüttern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110023.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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