Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Fortsetzungsantrag nach vorbehaltsloser Vereinbarung "Ewigen Ruhens". Entscheidungstexte Bkd 24/90 Entscheidungstext OGH 02.07.1990 Bkd 24/90 Veröff: AnwBl 1991,97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0056007 Dokumentnummer JJR_19900702... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Stellung eines Fortsetzungsantrages trotz vorbehaltsloser Vereinbarung "ewigen" Ruhens des Verfahrens stellt sowohl eine Verletzung der Berufspflichten als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar. Entscheidungstexte Bkd 24/90 Entscheidungstext OGH 02.07.1990 Bkd 24/90 Europe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Von einem Rechtsanwalt muß angenommen werden, daß er die Standesregeln kennt und sie ihm bei Ausübung seines Berufes bewußt sind; überschreitet er das zulässige Maß von Äußerungen in Schriftsätzen, so nimmt er damit den darin gelegenen Verstoß gegen die Standesregeln zumindest in Kauf, weshalb ihm dieser Verstoß auch subjektiv zuzurechnen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Rechtsanwaltes, sich bei der Legung von Honorarnoten, aber noch mehr bei einer exekutiven Durchsetzung seines diesbezüglichen Anspruches peinlichster Genauigkeit zu befleißigen. Entscheidungstexte Bkd 20/90 Entscheidungstext OGH 18.06.1990 Bkd 20/90 Europ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §38
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 38 RL-BA 1977 (durch Nichtbezahlung der Honorarforderung eines konsultierten ausländischen Rechtsanwaltes) begründet sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 5/90 Entscheidungstext OGH 18.06.1990 Bkd 5/90 Veröff: AnwBl 1991,640... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3DSt 1990 §1 C1RL-BA 1977 §57
Rechtssatz: Ein zum Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO bzw § 38 Abs 1 JGG 1961 bestellter Rechtsanwalt, der (mehrfach) Pauschalbeträge für Zeitaufwand bei der Herstellung von Aktenkopien und den Ersatz von Barauslagen verlangt (und entgegennimmt), verstößt gegen die in den § 41 Abs 2 StPO, § 38 Abs 1 JGG 1961 und § 57 RL-BA 1977 normierte Berufspflicht, Verteidigungen in der Verfahrenshilfe kostenl... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist (wie auch ein Notar) grundsätzlich verpflichtet, Treuhandgelder, welche voraussichtlich längerfristig zu verwahren sind, zinsbringend anzulegen. Dennoch kann bei einer speziellen Fallgestaltung trotz Verletzung dieser Verpflichtung eine disziplinäre Verantwortlichkeit auszuschließen sein. Entscheidungstexte Bkd 34/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInDSt 1872 §2 C1RAO §16RL-BA 1977 §50RL-BA 1977 §53
Rechtssatz: Auch ein zivilrechtlich zulässiges Erfolgshonorar darf zu dem für den Fall des Mißerfolges vereinbarten Entgelt nicht in krassem Mißverhältnis stehen; das Erfolgshonorar darf nicht etwa so gestaffelt sein, daß es einer Streitanteilsvereinbarung gleichkommt. Entscheidungstexte Bkd 21/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4RAO §9
Rechtssatz: Die durch § 9 RAO dem Rechtsanwalt zur Pflicht gemachte Gewissenhaftigkeit ist eine Auswirkung und Ergänzung der durch § 1009 ABGB jedem Bevollmächtigten zur Pflicht gemachten Redlichkeit. Diese Pflicht ist vor allem von einem Rechtsanwalt mit peinlichster Genauigkeit zu erfüllen. Nicht nur das Unterlassen einer nach Lage des Falles gebotenen Aktivität, sondern auch ein passives Verhalten des Rechtsanwalte... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut kennt keinen strafbefreienden "Rücktritt" von einem einmal begangenen Disziplinarvergehen. Entscheidungstexte Bkd 54/89 Entscheidungstext OGH 12.03.1990 Bkd 54/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055044 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Es gehört zu den elementaren Pflichten eines Rechtsanwaltes, sich über alle Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes eingehend zu informieren, sich mithin die erforderliche Kenntnis von den gefestigten Standesauffassungen zu verschaffen; unterläßt er dies, so ist ihm ein darauf zurückzuführender Rechtsirrtum vorzuwerfen. Entscheidungstexte Bkd 54... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Rechtsanwaltsanwärter, der knapp vor seiner Eintragung als Rechtsanwalt steht, also eine beinahe fünfjährige Ausbildungszeit bei Gericht und bei Rechtsanwälten absolviert hat, durchaus in der Lage ist, einen Klienten hinsichtlich einer relativ einfachen Rechtssache nach allgemeinen Weisungen zu betreuen (wozu auch eine Aufklärung über den Umfang des versicherungsmäßig g... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die Versendung von vorgedruckten und mit der faksimilierten Unterschrift des Rechtsanwalts versehenen Formular - Mahnschreiben, die nach Form und Inhalt von den üblichen Anwalts - Mahnbriefen abweichen und demgemäß beim Empfänger den (begründeten) Eindruck erwecken konnten, sie seien nicht von der Kanzlei, sondern direkt vom Klienten (einer Versicherungsgesellschaft) abgeschickt worden, begründet die Disziplinarv... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BRAO §10
Rechtssatz: Uneigentliche Doppelvertretung: Auch außerhalb derselben Rechtssache wird ein (wiederholter) Frontenwechsel des Anwalts insbesondere innerhalb kurzer Zeit ganz allgemein als ein die Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit des Anwalts zumindest dem Anschein nach tangierenden Verstoß gegen die Treuepflicht angesehen werden müssen. Ein solches jedenfalls dem äußeren Anschein nach gegen § 10 Abs 2 RAO verstoßendes Ver... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §16
Rechtssatz: Das in § 16 RAO genannte Erfordernis der Bestimmtheit sowie das Prinzip der Angemessenheit begründen auch die Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Detaillierung der Kostennote. Dies entspricht den gefestigten Standesauffassungen, wonach der Rechtsanwalt verpflichtet ist, das vorerst zulässigerweise mit einem Gesamtbetrag bekanntgegebene Honorar über Verlangen des Honorarschuldners zu detaillieren. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines nicht vereinbarten und überdies wesentlich überhöhten (Pauschalhonorars) Honorars begründet jedenfalls das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 89/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1989 Bkd 89/86 4 Bkd 7/97 Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §9
Rechtssatz: Solang auf Briefpapier und Eingabenpapier unzulässige weitere Berufsbezeichnungen (Zivilingenieur) eines Rechtsanwalts erkennbar sind, verstößt dieser gegen das eindeutige Verbot des § 9 RL-BA und stellt sich sein Verhalten als Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung dar. Entscheidungstexte Bkd 27/89 Entscheidungstext OGH 20.11.1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die sogar strafgesetzwidrige (§ 162 StGB) Geltendmachung von offensichtlich unberechtigten (Exszindierungsansprüchen) Ansprüchen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 9 Abs 1 RAO dar. Entscheidungstexte Bkd 80/89 Entscheidungstext OGH 13.11.1989 Bkd 80/89 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GRL-BA 1977 §3RL-BA 1977 §4
Rechtssatz: Mögen die §§ 3 und 4 RL-BA auch nur zivilrechtliche Verpflichtungen im Auge haben, so hat dennoch ein Anwalt seine gegenüber der Behörde gemachte Zusage (den Aufenthaltsort eines zu enthaftenden Klienten bekanntzugeben) jedenfalls dann einzuhalten, wenn diese für das behördliche Vorgehen (mitursächlich) ursächlich war, weil ansonsten der Eindruck entstehen könnte, daß die Behörde durch e... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GStPO §45 Abs3
Rechtssatz: Von einer disziplinarrechtlich zu ahndenden Umgehung der Beschränkung der Sprecherlaubnis gemäß § 45 Abs 3 StPO (idF vor dem StRÄG 1987) kann nur gesprochen werden, wenn eine darnach (weil in Abwesenheit des Untersuchungsrichters vorgenommene) unzulässige Besprechung des Verteidigers mit seinem Mandanten zu einer möglichen Beeinflussung desselben führen konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz: Die Versendung eines vervielfältigten Aufsatzes mit Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt unter Verwendung eines Kurzbriefes mit den Daten der Rechtsanwaltskanzlei an einen unbekannten Personenkreis, der bisher nicht zur Klientel gehört, verstößt gegen das Werbeverbot des § 45 RL-BA und erfüllt daher das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45 ff
Rechtssatz: Eine sachliche Stellungnahme zu rechtlichen Fragenkreisen, deren Behandlung nicht nur für die Rechtsanwender, sondern auch für die Rechtsunterworfenen von allgemeinem Interesse ist, stellt noch keine unzulässige Werbung dar. Es wäre für den Rechtsanwaltsstand und die Allgemeinheit abträglich, wenn derartige Rechtsprobleme von den Rechtsanwälten nur in den vorwiegend an die Rechtsanwender adressie... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 HRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Würde man dem Rechtsanwalt, sei es als Parteienvertreter oder auch in eigener Sache, jegliches Beweisrisiko auch in disziplinärer Hinsicht anlasten, so würde dies eine Parteienvertretung weitestgehend unmöglich machen. Entscheidungstexte Bkd 61/89 Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkd 61/89 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45 ff
Rechtssatz: Ausgehend von der Tatsache, daß die Veröffentlichung von Bildern der Autoren von Abhandlungen in Zeitschriften durchaus üblich geworden ist, kann auch eine reklamehafte Hervorhebung eines Rechtsanwalts als Autors in solchen Abbildungen nur ausnahmsweise dann erblickt werden, wenn sie über das übliche Autoren - Porträt nach Art oder Umfang eindeutig hinausgehen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Fachartikels durch einen Rechtsanwalt auch außerhalb von Fachzeitschriften in sonstigen Publikationen ist standesrechtlich nicht bedenklich, sie kann sogar im allgemeinen Interesse des Rechtsanwaltsstandes gelegen sein. Auch gegen die bloße Namensnennung und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" im Rahmen eines solchen Artikels wird in der Regel kein Einwand bestehen. Denn ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §12 Abs2StPO §45 Abs4
Rechtssatz: Die grundsätzliche Zensurfreiheit des Briefverkehrs eines Untersuchungshäftlings mit seinem Verteidiger ist eine der Grundsäulen der Verteidigerrechte. Der Mißbrauch dieser Zensurfreiheit (durch Deklarierung von Korrespondenzen Dritter an den Mandanten als Verteidigerpost) stellt eine besonders schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §28 litf
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer eine Kostenbestimmung vorgenommen, so muß der Rechtsanwalt bei der gerichtlichen Geltendmachung seiner Honorarforderung mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Diesfalls ist bereits eine (schuldhafte) Überklagung in relativ geringfügiger Höhe (Schilling 5000,--) disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 14/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ARL-BA 1977 §1
Rechtssatz: Auf Grund der Richtlinien (RL-BA 1977 § 1) ergibt sich, dass jede berufsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten durch den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes erfolgt. Entscheidungstexte Bkd 43/89 Entscheidungstext OGH 17.07.1989 Bkd 43/89 11 Bkd 5/06 Entscheidungstext OGH 12.03.2... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 DRL-BA 1977 §1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der nicht nur als Liegenschaftsverkäufer auftritt, sondern auch die grundbücherliche Durchführung des von ihm errichteten Vertrages (wenn auch nur gegen Ersatz der Barauslagen) übernimmt, hat auch die Interessen der Gegenseite wahrzunehmen und übt diesbezüglich berufsspezifische Tätigkeiten aus, besorgt mithin fremde Angelegenheiten im Rahmen seiner Rechtsanwaltstätigke... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Es besteht Grund zur Disziplinarbehandlung eines Rechtsanwaltes, der sich weigert, einem gemäß § 162 Abs 3 (nunmehr Abs 4) StPO vom Untersuchungsrichter gefaßten und verkündeten Beschluß (auf Abstandnahme von der Parteienbeteiligung an einer Zeugenvernehmung) Folge zu leisten. Entscheidungstexte Bkd 10/88 Entscheidungstext OGH 17.07.1989 Bkd 10/88 ... mehr lesen...