RS OGH 1989/7/17 Bkd43/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1989
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Norm

DSt 1872 §2 A
DSt 1872 §2 D
RL-BA 1977 §1

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, der nicht nur als Liegenschaftsverkäufer auftritt, sondern auch die grundbücherliche Durchführung des von ihm errichteten Vertrages (wenn auch nur gegen Ersatz der Barauslagen) übernimmt, hat auch die Interessen der Gegenseite wahrzunehmen und übt diesbezüglich berufsspezifische Tätigkeiten aus, besorgt mithin fremde Angelegenheiten im Rahmen seiner Rechtsanwaltstätigkeit. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann demnach einen Verstoß gegen seine Berufspflichten bedeuten.

Entscheidungstexte

  • Bkd 43/89
    Entscheidungstext OGH 17.07.1989 Bkd 43/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054950

Dokumentnummer

JJR_19890717_OGH0002_000BKD00043_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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