Norm
DSt 1872 §2 ARechtssatz
Es gehört zu den elementaren Pflichten eines Rechtsanwaltes, sich über alle Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes eingehend zu informieren, sich mithin die erforderliche Kenntnis von den gefestigten Standesauffassungen zu verschaffen; unterläßt er dies, so ist ihm ein darauf zurückzuführender Rechtsirrtum vorzuwerfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0054965Dokumentnummer
JJR_19900312_OGH0002_000BKD00054_8900000_001