Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Die Versendung eines vervielfältigten Aufsatzes mit Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt unter Verwendung eines Kurzbriefes mit den Daten der Rechtsanwaltskanzlei an einen unbekannten Personenkreis, der bisher nicht zur Klientel gehört, verstößt gegen das Werbeverbot des § 45 RL-BA und erfüllt daher das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056236Dokumentnummer
JJR_19891106_OGH0002_000BKD00028_8800000_001