RS OGH 1989/11/6 Bkd28/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1989
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Norm

DSt 1872 §2 H
RL-BA 1977 §45

Rechtssatz

Die Versendung eines vervielfältigten Aufsatzes mit Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt unter Verwendung eines Kurzbriefes mit den Daten der Rechtsanwaltskanzlei an einen unbekannten Personenkreis, der bisher nicht zur Klientel gehört, verstößt gegen das Werbeverbot des § 45 RL-BA und erfüllt daher das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 28/88
    Entscheidungstext OGH 06.11.1989 Bkd 28/88
    Veröff: AnwBl 1990,91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056236

Dokumentnummer

JJR_19891106_OGH0002_000BKD00028_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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