Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt mit seinem Vertragspartner eine außergerichtliche Kündigung vereinbart, darf er sich in den Einwendungen gegen die Aufkündigung nicht darauf berufen, daß das MG zur Anwendung zu kommen habe und daher nur gerichtlich aufgekündigt werden dürfe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056301Dokumentnummer
JJR_19690317_OGH0002_000BKD00069_6800000_001