Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die in Wahrung der Interessen der Klienten erstattete Anzeige gegen unbekannte Täter bildet auch dann kein Disziplinarvergehen, wenn dadurch ein Kollege persönlich angegriffen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055579Dokumentnummer
JJR_19700126_OGH0002_000BKD00041_6900000_001