Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Fortgesetzte Doppelvertretung in einem Zivilverfahren, die aus einer unter Mitwirkung des Rechtsanwaltes abgeschlossenen Vereinbarung entstanden ist, beinhaltet eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und der Treuepflicht und begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055536Dokumentnummer
JJR_19691215_OGH0002_000BKD00042_6900000_001