Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt in Gegenwart des Richters und StAFs nach Schluß der Verhandlung zum Zeugen erklärt: "Wenn Sie noch einmal dorthin kommen, werden sie verprügelt".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056330Dokumentnummer
JJR_19691020_OGH0002_000BKD00031_6900000_001