RS OGH 1969/9/29 Bkd34/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1969
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Norm

DSt 1872 §2 A

Rechtssatz

Dem Rechtsanwalt ist es an und für sich nicht verboten, sich um eine Vertretung zu bewerben. Wenn ein ehemaliger Konzipient eines verstorbenen Rechtsanwaltes bei Eröffnung seiner Kanzlei sich an die Klienten seines früheren Chefs wegen Weiterführung ihrer Rechtssachen wendet, so kann ihm dies nicht verwehrt werden.

Entscheidungstexte

  • Bkd 34/69
    Entscheidungstext OGH 29.09.1969 Bkd 34/69
    Veröff: AnwBl 1973,18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055237

Dokumentnummer

JJR_19690929_OGH0002_000BKD00034_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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