RS OGH 1969/3/31 Bkd61/67

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Veröffentlicht am 31.03.1969
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Norm

DSt 1872 §2 I

Rechtssatz

Die überdurchschnittlich lange Dauer der Übernahmsverhandlungen hinsichtlich einer Rechtsanwaltskanzlei und der dadurch bei der Allgemeinheit hervorgerufene Eindruck, es sei dem Beschuldigten lediglich um die unentgeltliche Übernahme von Klienten des verstorbenen Berufskollegen zu tun, bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 61/67
    Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056641

Dokumentnummer

JJR_19690331_OGH0002_000BKD00061_6700000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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