Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Elsbethen vom 12.12.78 betreffend den Flächenwidmungsplan mit E v 17.06.91, V466/90. Entscheidungstexte B 1219/89 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 17.06.1991 B 1219/89 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0015 Unabhängiger Verwaltungssenat
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidNö UVS-G §3Nö UVS-G §3 Abs3Nö UVS-G §33 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von Bestimmungen
des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat in
Niederösterreich über die Ernennung des Vorsitzenden mangels
Legitimation; Rechtssphäre des Antragstellers nich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Aufsichtsbeschwerde
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer
Mitteilung der Tir LReg betreffs fehlender Anhaltspunkte für
aufsichtsbehördliche Maßnahmen
Rechtssatz: Auf die Handhabung des Aufsichtsrechtes besteht kein Rechtsanspruch (VfSlg. 3792/1960). Tatsächli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen zwei Hausdurchsuchungen einer
Rechtsanwaltskanzlei in Vollziehung richterlicher Befehle mangels
Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von dem Gericht zurechenbaren
Handlungen; keine Überschreitung des richterlichen Auftrages;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 16. September 1990 dadurch, daß er durch einen Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens Dornbirn (richtig: durch zwei Beamte der Städtischen Sicherheitswache Dornbirn) festgenommen, zunächst in dessen Posten kurzzeitig, sodann im Landesarrest Bludenz angehalten wurde, im verfassungsgesetzli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtIX Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art5VStG §54b Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit durch die Vorführung
und Anhaltung zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe trotz... mehr lesen...