Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...
Begründung: 1. J C C brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigte, als "Verfassungsklage" bezeichnete, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde ein. Darin warf er Richtern und Staatsanwälten, die in einem Strafverfahren (zu den Z19 Vr 1998/89 und 16 Vr 2477/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz) gegen ihn tätig geworden waren, verschiedene, näher bezeichnete Rechtswidrigkeiten vor. Weiters wandte er si... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. EÖ begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er in Langenlois/Niederösterreich durch eine (der Bezirkshauptmannschaft Krems zuzurechnende) Amtshandlung von Gendarmeriebeamten, nämlich seine am 19. Mai 1990, 11 Uhr 30, verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft bis (nach) 18 Uhr desselben Tages, demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die behauptete Festnahme mangels
eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; kein Zwangscharakter der
Aufforderung zum Mitkommen zum Gendarmerieposten
Rechtssatz: Das Beweisverfahren ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG-Nov 1988 BGBl 685 ArtI Z38B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Akte von Richtern und
Staatsanwälten sowie gegen die Behandlung des Beschwerdeführers in
einer Strafvollzugsanstalt wegen Unzuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...