Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 6.001-6.030 von 21.812

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
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TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90,

Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.06.1991

RS Vfgh 1991/6/11 B401/90, B402/90, B404/90, B405/90, B406/90, B407/90, B408/90, B409/90, B410/90, B

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer - zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
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RS Vfgh 1991/6/11 B1011/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1991/6/11 B1011/90

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...

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