RS Vfgh 1991/6/26 B368/91

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung der gegen denselben Bescheid erhobenen (zweiten) Beschwerde mangels Legitimation; Konsumierung des Beschwerderechts mit (erster) Beschwerdeeinbringung

Rechtssatz

Derselbe Verwaltungsakt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl. VfSlg. 11871/1988 m.w.H.).

Die (zweite) Beschwerde war daher mangels Legitimation des Beschwerdeführers zurückzuweisen.

(ebenso B v 26.06.91, B380/91).

Entscheidungstexte

  • B 368/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.06.1991 B 368/91

Schlagworte

VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B368.1991

Dokumentnummer

JFR_10089374_91B00368_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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