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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der gegen denselben Bescheid erhobenen (zweiten) Beschwerde mangels Legitimation; Konsumierung des Beschwerderechts mit (erster) BeschwerdeeinbringungRechtssatz
Derselbe Verwaltungsakt kann vom selben Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, daß mit Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl. VfSlg. 11871/1988 m.w.H.).
Die (zweite) Beschwerde war daher mangels Legitimation des Beschwerdeführers zurückzuweisen.
(ebenso B v 26.06.91, B380/91).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B368.1991Dokumentnummer
JFR_10089374_91B00368_01