Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §21 Abs2 und §22 Abs4 Stmk GdWO 1960 mit E v 13.06.91, G213/90. Entscheidungstexte B 446/90 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 13.06.1991 B 446/90 Schlagworte VfGH / Anlaßf... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft ist Betreiberin des "P-hotel" in 1131 Wien. Mit Entscheidung der "Fünf-Sterne-Kategorisierungskommission" vom 10. Juli 1989 wurde dem "P-hotel die 5-Sterne-Kategorie aberkannt". Über den "Einspruch" der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die "Aberkennung der 5-Sterne-Kategorie" entschied die Klassifizierungsoberkommission mit Erledigung vom 5. Dezember 1989 wie folgt: "Die Klassifizierungsoberkommission bei... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg wurde einer Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen eine wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §§366 Abs1 Z1 und 103 Abs1 litb Z1 GewO 1973 verhängten Geldstrafe in der Höhe von S 30.000,-- (im Nichteinbringungsfall einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden) keine Folge gegeben. 2. Dagegen richtet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde des H H an den Verfassungsgerichtshof, in d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Privatwirtschaftsakt
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aberkennung der
"Fünf-Sterne-Kategorie" eines Hotels mangels Zuständigkeit;
privatrechtlicher Charakter der "Klassifizierungsrichtlinien" eines
Fachverbandsausschusses der Bundeswirtschaftskammer
Rechtssatz: Weder das Hand... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der BeschwerdeB-VG Art144 Abs3VfGG §15 Abs2VfGG §18VfGG §87 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Aufhebungsantrags; kein verbesserungsfähiger Formmangel; Abweisung des Antrags auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH; Abtretungsantrag nur im Fall einer abweisenden oder ablehnenden Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...