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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzLeitsatz
Anlaßfallwirkung auch bei Anhängigkeit der Beschwerde zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen BeratungRechtssatz
Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren, die zum E v 20.06.91, G332-341/90 ua. führte, begann am 20.06.91. Die vorliegende Beschwerde ist am 19.03.91 zur Post gegeben worden und am 20.03.91 beim Verfassungsgerichtshof eingelangt; sie ist daher einem Anlaßfall gleichzuhalten.
Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §71 Abs5 MOG idF der MarktordnungsG-Nov 1988 mit E v 20.06.91, G332-341/90 ua.
(Weitere Anlaßfälle: B1074/90, B1079/90, B1259/90, B1260/90, E v 26.06.91, Aufhebung der angefochtenen Bescheide).
Schlagworte
VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B307.1991Dokumentnummer
JFR_10089374_91B00307_01