RS Vfgh 1991/6/26 B307/91

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Veröffentlicht am 26.06.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Leitsatz

Anlaßfallwirkung auch bei Anhängigkeit der Beschwerde zum Zeitpunkt des Beginns der nichtöffentlichen Beratung

Rechtssatz

Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren, die zum E v 20.06.91, G332-341/90 ua. führte, begann am 20.06.91. Die vorliegende Beschwerde ist am 19.03.91 zur Post gegeben worden und am 20.03.91 beim Verfassungsgerichtshof eingelangt; sie ist daher einem Anlaßfall gleichzuhalten.

Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §71 Abs5 MOG idF der MarktordnungsG-Nov 1988 mit E v 20.06.91, G332-341/90 ua.

(Weitere Anlaßfälle: B1074/90, B1079/90, B1259/90, B1260/90, E v 26.06.91, Aufhebung der angefochtenen Bescheide).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B307.1991

Dokumentnummer

JFR_10089374_91B00307_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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