Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei durch die am 3. Juli 1990 um ca. 11.15 Uhr durch Organe des Gendarmeriepostens Waidhofen/Thaya auf dem Gelände seines Arbeitgebers erfolgte Festnahme und durch seine Vorführung zur Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wo... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde der sieben Beschwerdeführer - alle ungarische Staatsangehörige - richtet sich gegen ihre "am 6.2.1990 und 8.2.1990 auf der Baustelle der ARGE A, 2064 Pernhofen, NÖ, in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgte Festnahme". In der Beschwerde wird dazu folgendes ausgeführt: "An den Vormittagen des 6.2.1990 und 8.2.1990 wurden die Bf, welche gerade an der genannten Baustelle in 2064 Pernhofen, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für den Zwangscharakter einer
Aufforderung eines Gendarmeriebeamten zum Mitkommen zwecks
Ausfolgung des Führerscheins; keine Verhaftung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde weder formell festgenommen noch war der W... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8
Leitsatz: Keine Festnahme durch die Verbringung ausländischer Arbeitnehmer -
zwecks Überprüfung der Arbeitserlaubnis - auf die
Bezirkshauptmannschaft ohne Androhung fremdenpolizeilicher
Zwangsmaßnahmen; kein Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch
Rechtssatz: ... mehr lesen...