Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...
Index: 31 Bundeshaushalt31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrivatwirtschaftsaktB-VG Art144 Abs1 / BescheidKatastrophenfondsG 1986
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter einer
Mitteilung der Niederösterreichischen Landesregierung über die
Nichtgewährung einer Beihilfe nach dem KatastrophenfondsG 1986
Rechtssatz: Ihrem Wortlaut nach ist die bekämpfte Er... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §152 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die bescheidmäßige
Verweigerung der aufschiebenden Wirkung im
Finanzstrafverfahren mangels Erschöpfung des Instanzenzugs; keine
Bedenken gegen den Ausschluß eines abgesonderten Rechtsmittels
gegen solche Bescheide
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums wegen einer Lohnpfändung durch das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vom 9. Oktober 1990. Die Pfändung sei ohne Titel durchgeführt worden, insbesondere sei kein Bescheid zugestellt worden oder in Rechtskraft erwachsen. Die Pfändung sei Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. 2. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §12AbgEO §13
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine abgabenbehördliche
Lohnpfändung; Frage der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Pfändung
in einem Verwaltungsverfahren auszutragen
Rechtssatz: Die bekämpfte Lohnpfändung erfolgte auf Grun... mehr lesen...