Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.812 Dokumente

Entscheidungen 4.891-4.920 von 21.812

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.1992

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

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Rechtssatz | Vfgh | 30.11.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

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RS Vfgh 1992/11/30 B1644/92

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1992/11/30 B1644/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wurde aufgrund eines richterlichen Haftbefehls des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22. Mai 1992 in Untersuchungshaft genommen und am 20. September 1992 entlassen. Der Beschwerdeführer behauptet, daß er nach dem Inhalt des ihm kundgemachten Beschlusses am 17. September 1992 und nicht erst am 20. September 1992 hätte enthaftet werden müssen. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, der Verfassu... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStVG §120ffStPO §183
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Untersuchungshäftlings gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes R... mehr lesen...

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