Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
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Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG (in der vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685, geltenden Fassung) gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter im wesentlichen vor, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien gegen ihn einen Haftbefehl erlassen habe, der jedoch am 13. April 1990 aufgehoben worden sei. Als er sich am 27. April 1990 um etwa 18.00 Uhr in seiner Wohnung (in Wien 4) befunden habe, sei er von vier uniformierten Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Verhaftung
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Rechtssatz: Das Vorgehen der gegen den Beschwerdeführer einschreitenden Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte in einer bei ihm anhängigen Berufungssache (I K) durch sein nach der Geschäftsverteilung zuständiges Mitglied den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge die Vorschrift des Abs1 des §46 VerfGG 1953 als verfassungswidrig aufheben. Er ging dabei in seiner
Begründung: davon aus, er befinde sich in dieser Rechtssache in einem verneinenden Kompetenzkonflikt mit der Landesregierung von Oberösterreich, u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs1B-VG Art138 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / AllgVfGG §46
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf
Aufhebung einer Bestimmung des VfGG betreffend Kompetenzkonflikte
zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden mangels Präjudizialität;
keine Anwendung dieser Bestimmung du... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Der Beschwerdeführer steht nach seinen Angaben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die Magistratsdirektion der Stadt Wien richtete an ihn ein mit 26. November 1992 datiertes, mit "Der Magistratsdirektor:" gefertigtes Schreiben folgenden Wortlautes: "Sehr geehrter Herr Universitätsprofessor! Sie werden mit sofortiger Wirksamkeit von Ihrer bisherigen Funktion als ärztlicher Institutsvorstand des Pathologisch - bakteriologis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem im zweiten Rechtsgang erlassenen Berufungsbescheid des Gemeinderates der Gemeinde Edlbach wurden der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. November 1988 bis 31. Oktober 1989 folgende Fremdenverkehrsabgaben nach dem diesfalls noch anzuwendenden (vgl. ArtIV Abs1 des Landesgesetzes, mit dem ein O.ö. Tourismusabgabe-Gesetz 1991 erlassen wird und das O.ö. Tourismus-Gesetz 1990 sowie das O.ö. Kurtaxengesetz geändert werden, LGBl. für Oberösterrei... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / WeisungWr DienstO 1966
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Erledigung des
Magistratsdirektors der Stadt Wien betreffend Anordnung einer
Verwendungsänderung eines Beamten mangels Bescheidqualität der
als innerdienstliche Weisung (Dienstauftrag) zu qualifizierenden
Erledigung; Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides
über die Rechtmäßigkeit d... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3730 Aufenthaltsabgabe, Nächtigungstaxe, Ortstaxe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallFremdenverkehrsabgabeO der Gemeinde Edlbach vom 09.09.80 §1Oö FremdenverkehrsG 1965 §1 Z2Oö FremdenverkehrsG 1965 §6Oö FremdenverkehrsabgabeG 1969 §1, §2, §3, §4VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen
generellen
Norm: durch Vorschr... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde richtet sich der beschwerdeführende Verein gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. Dezember 1992, Z MA 64-2/268/92, mit dem unter Auflagen und Bedingungen eine Bewilligung zur Beförderung von Lasten und Personen auf bestimmten Fahrradanhängern gemäß §67 Abs3 StVO 1960 sowie eine Ausnahmebewilligung gemäß §45 Abs1 bzw. Abs2 iVm §68 Abs1 StVO 1960 erteilt wurde. 2. Mit Schriftsatz vom 27. Jänner 1993 -... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §17 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation; Bevollmächtigung
des einschreitenden Rechtsanwaltes nicht durch das satzungsgemäß
befugte Organ des beschwerdeführenden Vereins
Rechtssatz: Gemäß §13 Abs1 der vorgelegten Statuten des beschwerdeführenden Vereins ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegenden acht - zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen - Beschwerden richten sich gegen acht Vorstellungsbescheide der Steiermärkischen Landesregierung, mit welchen über von der beschwerdeführenden Gesellschaft an die Stadtgemeinde Gleisdorf zu entrichtende Kanalbenützungsgebühren abgesprochen wurde. Die bekämpften, sich jeweils auf bestimmte Zeiträume beziehenden Gebührenvorschreibungen stützen sich (unter anderem) auf den - die Hö... mehr lesen...
Begründung: I. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entschied - nachdem ihr im ersten Rechtsgang erlassener Bescheid von der Vorarlberger Landesregierung behoben und die Angelegenheit an sie zurückverwiesen worden war - neuerlich über den die Bewilligung eines Bauvorhabens nach dem (Vorarlberger) Landschaftsschutzgesetz, LGBl. 1/1982, betreffenden Antrag der Beschwerdeführerin. Sie versagte mit dem nunmehr beim Verfassungsgerichtshof bekämpften Bescheid vom 29. Oktober 1992 die Gen... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5500 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungVlbg LandschaftsschutzG §26 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen eine Bewilligung nach
dem Vlbg LandschaftsschutzG versagenden Bescheid der
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges; Fehlen einer die Bezirkshauptmannschaft zur
Entscheidung namens der Landesregierung erm... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung des (jeweiligen) §6 lita der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Gleisdorf vom 26.11.85 idF der Verordnung vom 22.12.86 sowie der Kanalabgabenordnung vom 24.11.88 mit E v 15.12.92, V93,94/91. Entscheidungstexte B 817-820/9... mehr lesen...