Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 5. März 1992, wurde zur Sicherung des wegen Verdachtes der Tierquälerei durchzuführenden Verwaltungsstrafverfahrens und der im Zuge dieses Verfahrens auszusprechenden Strafe des Verfalles die Beschlagnahme von 13 Hunden, von denen zwölf im Eigentum der Beschwerdeführerin stehen (und zwar 1 Mastino-Rüde, 2 Rottweiler-Hündinnen, 5 Mastino-Rottweiler-Mischlinge und 5 Rottweiler-Welpen), angeordnet. Anläßlich eines am 19. Februar 1992 d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Gemeinderates der Stadt Hall in Tirol. In der Sitzung vom 7. Oktober 1992 hat der Gemeinderat der Stadt Hall in Tirol eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat, den Stadtrat und die Ausschüsse beschlossen, die im Sinne des § 53 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung, LGBl. für Tirol Nr. 4/1966 (TGO), die eine an die Allgemeinheit gerichtete Mitteilung enthält und daher am 12. Oktober 1992 durch öffentlichen Anschlag an der Amtsstafel der Stadtgemeinde Hal... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Magistratsbeamter (Amtsrat) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz; nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war er vom 1. Juli 1975 bis 18. April 1993 zu einem Gemeinderatsklub als Klubsekretär dienstabgeordnet. Mit Schreiben vom 15. November 1991 beantragte der Beschwerdeführer wie folgt: "Die Richtlinien des Gemeinderates vom 15.9.1977 für die Zuerkennung außerordentlicher Vorrückungen in eine nächsthöhe... mehr lesen...
Der Antragsteller machte seinerzeit mit der unter Zl. 93/12/0250 protokollierten Beschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Zurechnung nach dem Pensionsgesetz geltend. Der Verwaltungsgerichtshof räumte der Salzburger Landesregierung nach § 36 Abs. 2 VwGG ein, den versäumten Bescheid innerhalb dreier Monate nachzuholen. Es erging daraufhin der Bescheid vom 7. Februar 1994, mit dem der Antrag auf Zurechnung nach § 9 des Pensionsgesetzes abgewiesen wurd... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs1;B-VG Art132;B-VG Art144;GdO Tir 1966 §11;GdO Tir 1966 §114 Abs2;GdO Tir 1966 §53 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Gesetzgeber ausnahmsweise - wie in § 53 Abs 2 Tir GdO 1966 - gegen eine generelle
Norm: e... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art132;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs2 litd;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §39 Abs1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/25 92/04/0020 2 Stammrechtssatz Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auc... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs1;B-VG Art132;GdO Tir 1966 §114 Abs2;GdO Tir 1966 §53 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Säumnisbeschwerde setzt die Verletzung eines subjektiven Rechtes des Bf, nämlich seines Anspruches auf eine Sachentscheidu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde gemäß § 36 Abs 2 VwGG eingestellt, in der Folge aber der nachgeholte Bescheid wegen Unzuständigkeit der Behörde aufgehoben, weil der versäumte Bescheid dem Bf erst einen Tag nach Ablauf der Dreimonatsfrist zug... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs1;B-VG Art132;B-VG Art18 Abs1;GdO Tir 1966 §11;GdO Tir 1966 §114 Abs2;GdO Tir 1966 §53 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Tir GdO 1966 hat zweifellos einen für die Aufsichtsbehörde verpflicht... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art132;DGO Graz 1957 §74 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist verpflichtet, über einen Antrag, der - wenn au... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer am 21. Oktober 1994 beim Gerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde geltend, mit Eingabe vom 18. März 1994 bei der Stadtgemeinde Leonding die Umwidmung ihres Grundstückes Nr. 720 des Grundbuches über die Kat. Gem. X von Grünland in Bauland begehrt zu haben. Für den Fall, daß der Gemeinderat dieser Stadtgemeinde die begehrte Umwidmung nicht beschließen sollte, hätten die Beschwerdeführer unter Hinweis auf § 36 Abs. 3 des OÖ Raumordnungsgesetzes 1994... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs2;AVG §8;BauRallg;B-VG Art132;ROG OÖ 1994 §36 Abs3;VwGG §27;VwRallg;
Rechtssatz: § 36 Abs 3 OÖ ROG 1994 ist nicht so zu verstehen, daß der vom Gemeinderat auf Grund von Anr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers wurden gegen ihn von der Bundespolizeidirektion Wien zwei Strafverfügungen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 gerichtet. Da ihm diese nicht rechtswirksam zugestellt worden seien, habe er am 21. Oktober 1993 einen Antrag auf Aufhebung der (jeweiligen) Vollstreckbarkeitsbestätigung gestellt. Infolge Säumigkeit dieser Behörde habe der Beschwerdeführer am 22. April 1994 einen Devolutionsantrag an die Wiener Landesregierung gestell... mehr lesen...
Dem Vorbringen in der am 27. Juni 1994 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde zufolge hat der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Justiz einen Antrag auf Erteilung einer in der Beschwerde näher dargestellten Auskunft eingebracht und gleichzeitig für den Fall der Verweigerung der Auskunft beantragt, binnen acht Wochen den im § 4 Auskunftspflichtgesetz vorgesehenen Bescheid zu erlassen. Dieser Antrag sei beim Bundesminister für Justiz am 15. Juli 1993 eingelangt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0103 B 14. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist unzulässig, wenn der Sachantrag in der Beschwerde von dem Antrag abweicht, wie er der "säumigen" Behörde vorgelegen war. Schl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VVG §3 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Angelegenheit, die einen Antrag zum Gegenstand hat, der mit einem Verwaltungsstrafverfahren untrennbar verbunden ist, stellt eine "Verwaltungsstrafsache" iSd Art 132 zweiter Satz B-VG dar, hins der eine Beschwerdeführung nach dieser Gesetzesstelle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht geltend, daß sein "Antrag auf Ableistung des Zivildienstes" gemäß § 2 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 vom 31. März 1994 noch nicht bescheidmäßig erledigt worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid, mit dem eine Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 ZDG erledigt wird, nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ein Abspruch über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht geltend, daß sein "Antrag auf Ableistung des Zivildienstes" gemäß § 2 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes vom 31. März 1994 noch nicht bescheidmäßig erledigt worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß ein Bescheid, mit dem eine Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 ZDG erledigt wird, nicht beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden kann, weil damit ein Abspruch über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht e... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/17 90/01/0174 3 Stammrechtssatz Art 133 Z 1 B-VG schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in den darin genannten Fällen schlechthin aus. Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für die Behandlung derartiger Angelegenheiten erstre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art132;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/11/0334 B 22. November 1994 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/10/21 94/11/0244 1 Stammrechtssatz Ist eine Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VwGH in der betreffende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 30. März 1993, GZ. A 8a-St.Nr. 12/06/225-1993, mit Schriftsatz vom 23. April 1993 Berufung. Mit der vorliegenden, am 9. Februar 1994 zur Post gegebenen, am 10. Februar 1994 hg. eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht über diese Berufung durch die belangte Behörde geltend. Der Beschwerde steht der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung insoweit ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 wurde die Vereinigung der Stadtgemeinde Wolfsberg mit anderen Gemeinden, darunter der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud gemäß § 72f des Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetzes, LGBl. 63/1972, verfügt. Amt 5. Mai 1991 fand in der Stadtgemeinde Wolfsberg eine mit Verordnung der Landesregierung vom 5. März 1991, LGBl. 42/91 angeordnete Volksbefragung im Sinne des § 8b Abs. 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1982-AGO 1982 statt, die ergab, da... mehr lesen...
In der Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht im Hinblick auf die an die belangte Behörde gerichtete Berufung vom 29. September 1987 gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 1. Februar 1985 geltend gemacht. Der erstinstanzliche Bescheid ordnete die Auflösung des beschwerdeführenden Vereines an. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (vgl. etwa Slg. 1458/1932, 1532/1948, 1735/1949, 4490/1963 und 4816/1965) und des Verwalt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/17 90/01/0174 3 Stammrechtssatz Art 133 Z 1 B-VG schließt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in den darin genannten Fällen schlechthin aus. Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für die Behandlung derartiger Angelegenheiten erstreckt... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO Allg Krnt 1982 §101 Abs1;GdO Allg Krnt 1982 §8b Abs5;VwGG §27;
Rechtssatz: Säumnisbeschwerde kann nur erheben, wer im Verwaltungsverfahren als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt war. Für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde iSd Art... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/04/20 93/07/0041 3 Stammrechtssatz Gegenüber einer Partei, die an die Behörde ein Anbringen nicht ge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Umweltanwaltschaft erhebt gegen die belangte Behörde Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG. Sie bringt vor, sie habe mit Schreiben vom 3. Juli 1990 bei den Bezirkshauptmannschaften Wien-Umgebung und Mödling Anträge gestellt, bestimmte Wiesenkomplexe gemäß § 9 des NÖ Naturschutzgesetzes zum Naturdenkmal zu erklären. Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung habe Bedenken im Hinblick auf das mit der Erklärung zum Naturdenkmal verbundene Veränderungs- und Bewirtscha... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie seien Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates der Baha"i in Österreich. Sie hätten am 31. August 1981 bei der belangten Behörde das Ansuchen um Anerkennung der Baha"i-Religion im Sinne des Anerkennungsgesetzes gestellt. Diesem Antrag sei bisher nicht entsprochen worden. Unter Hinweis auf die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes, wonach über einen Anerkennungsantrag mittels Bescheid abzusprechen sei, hätten die Beschwerdeführer am 7. September... mehr lesen...