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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994Rechtssatz
Eine Säumnisbeschwerde darf nicht Anlaß dafür sein, bewußt gegen die amtswegige Ermittlungspflicht zu verstoßen. Ist ein Ermittlungsergebnis noch ausständig, von dem sich die Abgabenbehörde eine Klärung des maßgebenden Sachverhaltes erwartet, so berechtigt eine Säumnisbeschwerde allein nicht dazu, das Beweisverfahren zu Lasten des Abgabepflichtigen durch eine Schätzung zu ersetzen. Erforderlichenfalls bietet § 36 Abs 2 VwGG die Möglichkeit zur Fristerstreckung für die Nachholung des versäumten Bescheides.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X03Im RIS seit
20.11.2000