Begründung: I. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid vom 05.04.2018, Zahl: XXXX , gab die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] dem Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung des Beschwerdeführers nicht statt. 1.2. Mit Schreiben vom 18.04.2018 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 1.3. Die OÖGKK legte dem Bundesverwaltungsgericht [BVwG] am 04.05.2018 die Beschwerde samt Auszügen aus dem Verwaltungsakt vor (Ordnungszahl des hg Gerichtsaktes [im Folgenden:] OZ 1). 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 21.07.2016, Ktnr: XXXX stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] fest, dass die in der Anlage zum Bescheid angeführten sechs Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für die XXXX ausgeübten Tätigkeit als XXXX als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 21.07.2016, Ktnr: XXXX stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] fest, dass die in der Anlage zum Bescheid angeführten sechs Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für die XXXX ausgeübten Tätigkeit als XXXX als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 31.01.2013 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) die beschwerdeführende Gesellschaft zur Nachentrichtung von Beiträgen und Sonderbeiträgen in Höhe von € 7.194,24. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum von 01.01.2006 bis 31.12.2010 nach Einsichtnahme in die Lohnkonten und andere relevante Unterlagen festgestellt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat nach Durchführung einer GPLA über den Zeitraum von Jänner 2006 bis Dezember 2010 den Beschwerdeführer (Bf) mit einer Beitragsnachverrechnung belastet; dieser Betrag wurde entrichtet. Dem Antrag des Bf auf Rückerstattung von Vorschreibungen für in der Anlage 1 zum Bescheid genannten Dienstnehmern in der Höhe von € 102,41 stattgegeben, dem Mehrbegehren auf Rückerstattung von Beiträgen in der Höhe von Euro 327... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit gegenständlich bekämpften Bescheid vom 21.07.2011, XXXX , verpflichtete die SGKK den Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von EUR 10.616,19 an die SGKK. Die Verpflichtung sei unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 34, 35 Abs. 1, 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 45, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) fand für den Prüfzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge dieser GPLA wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragsnachtrag (Beitrag GPLA 08/2015) in der Höhe von EUR 8.916,79 nachverrechnet und abgebucht. Die vom Arbeitgeber ermittelten Sachbezugswerte für die private Verwendung von Firmen-PKW (Durchschnittswerte verschiede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat nach Durchführung einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) für die Jahre 2008 bis 2011 die XXXX Gastgewerbebetriebsgesellschaft mbH (Beschwerdeführerin - Bf) aufgefordert, den Betrag von insgesamt € 69.254,89 an Beiträgen zur Sozialversicherung, Sonderbeiträgen und Umlagen sowie Beiträge nach dem BMSVG zu entrichten. Die Beitragsnachverrechnung bezog sich auf den Dienstnehmer F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.05.2016, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in den Anlagen 1 und 2 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom27.06.2017, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in der Anlage 1 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angeführten Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 30.6.2009 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die M. F. K. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 52.878,26 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 1.398,49 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 13.876,16 vorgeschrieben. Die Beit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) aus, dass die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) als Dienstgeberin verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR XXXX sowie Verzugszinsen zu entrichten. Die mit Schriftsatz vom 05.09.2012 fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Schreiben vom 02.05.2019 ausdrücklich zurückgezogen. II. Das Bundesverwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2014 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführrein) verpflichtet, für in der Anlage näher angeführten DienstnehmerInnen und Zeiträume Beiträge in der Höhe von € 18.996,01 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) Weiters hat sie ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde eine GPLA für den Prüfzeitraum01.01.2008 bis 31.12.2012 vorgenommen. 2. Am XXXX erließ die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in dem festgestellt wurde, dass aus GPLA vom 26.08.2013 und dem Bezug habenden Prüfbericht für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 aufscheinenden Nachverrechnungspositionen für die dort ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.7.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG - da in seinem Betrieb im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien - verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 8.3.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.05.2017 wies die AUVA den Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers vom 19.01.2017 auf Anerkennung des Ereignisses vom 03.12.2011 als Arbeitsunfall und Gewährung einer Versehrtenrente zurück. Sein Antrag vom 20.02.2017 auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde abgewiesen. Begründend führte die AUVA im Wesentlichen aus, mit Bescheid vom 13.11.2013 sei das Ereignis vom 03.12.2011 nicht als Arbeitsunfall anerkannt und das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde eingeleitet durch Übermittlung der Versicherungserklärung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG vom 01.02.2010 der mitbeteiligten Partei XXXX [BB] von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Salzburg [SVA] an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK]. 1.2. Die SGKK führte in der Folge ein Ermittlungsverfahren durch und holte einen Fr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer XXXX beantragte mit Schriftsatz vom 29.11.2017 bei der Salzburger Gebietskrankenkasse die Bewilligung der Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung gemäß § 68a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. 2. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 12.09.2018, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers mangels Vorliegens eines der Vollversicherung unterliegenden Dienstverhältnisses im angesp... mehr lesen...