Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.06.2016, Zl. XXXX, sprach die Tiroler Gebietskrankenkasse aus, dass XXXX, geb. am XXXX, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die WENATEX DAS SCHLAFSYSTEM GmbH im Zeitraum vom 01.01.2007 - 31.12.2007 gemäß § 4 Abs. 2 ASVG iVm § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Pflicht(Voll-)Versicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung unterl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.06.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse aus, dass XXXX, geb. am XXXX, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2010 - 30.09.2014 gemäß § 4 Abs. 2 ASVG iVm § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Pflicht(Voll-)Versicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung unterlegen ist. 2. Mit Schreiben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.06.2016, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse aus, dass XXXX, geb. am XXXX, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX im Zeitraum vom 01.04.2010 - 31.12.2010 gemäß § 4 Abs. 2 ASVG iVm § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Pflicht(Voll-)Versicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung unterlegen ist. 2. Mit Schreiben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.06.2016, Zl. XXXX sprach die XXXX Gebietskrankenkasse aus, dass XXXX, geb. am XXXX, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX im Zeitraum vom 20.04.2015 - 31.07.2015 gemäß § 4 Abs. 2 ASVG iVm § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Pflicht(Voll-)Versicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung unterlegen ist. 2. Mit Schreiben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte bescheidmäßig fest, dass die im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin für die Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in der Höhe von EUR 49.138,79 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 17.434,29 zu recht bestehen. Die Beschwerdeführerin sei als Dienstgeberin zur Zahlung dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom 29.06.2015 wurde festgestellt, dass der BF im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung gemäß § 2 Abs.1 Z4 GSVG unterliegt. Weiters wurden die monatlichen Beitragsgrundlagen sowie die Höhe der zu entrichtenden Beiträge festgestellt. 2. Dageg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge belangte Behörde) vom 18.10.2010, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass Frau M XXXX Z XXXX , VSNR XXXX , nunmehr Frau M XXXX K XXXX (in Folge BF), gemäß § 1 1. Halbsatz ASVG aufgrund ihrer Beschäftigung als Angestellte für die S XXXX XXXX GmbH (in Folge mbP) nur in der Zeit vom 12.11.2008 bis 11.1.2009 der Voll- (Kranken-, Unfall- und Pensions-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (GKK) vom 24.04.2008 wurde die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX , verpflichtet, die "mit Beitragsvorschreibung vom 08.08.2007 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe € 27.383,02 samt Verzugszinsen/Beitragszuschlag in Höhe von € 5.338,26 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in Höhe von € 1.069,10, sohin einen Gesamtbeitrag in der Höhe von € 33.790,38" zu entrichten. Die... mehr lesen...
I. Zu A) Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Thema: XXXX im Zeitraum April bis Oktober 2012 (Bescheid SGKK vom 01.08.2013) Ort BUNDESVERWALTUNGSGERICHT Außenstelle Linz 4020 Linz, Derfflingerstraße 1 Datum 07.05.2019 Zeit 9:15Uhr (voraussichtliche Dauer: bis ca. 12:30 Uhr) Saal Saal 2 Sie werden aufgefordert, an dieser Verhandlung als mitbeteiligte Partei persönlich teilzunehmen. Als Verfahrenspartei steht es Ihnen frei, gemeins... mehr lesen...
I. Zu A) Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Thema: XXXX im Zeitraum April bis Oktober 2012 (Bescheid SGKK vom 01.08.2013) Ort BUNDESVERWALTUNGSGERICHT Außenstelle Linz 4020 Linz, Derfflingerstraße 1 Datum 07.05.2019 Zeit 9:15Uhr (voraussichtliche Dauer: bis ca. 12:30 Uhr) Saal Saal 2 Sie werden aufgefordert, an dieser Verhandlung als mitbeteiligte Partei persönlich teilzunehmen. Als Verfahrenspartei steht es Ihnen frei, gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: StGKK) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass letzterer wegen der im Zuge der Gemeinsamen Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben) festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Anspruch der Beschwerdeführerin auf Ausgleichszulage wurde mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.11.2004 ab 01.03.2004 anerkannt und festgestellt, dass die Ausgleichszulage monatlich EUR 139,90 beträgt. Der Bescheid basiert auf einem von der Beschwerdeführerin eingereichten Fragebogen zur Ausgleichszulage vom 04.11.2004. Dieselben Fragebögen wurden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 14.02.2013 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) die Beschwerdeführerin zur Nachentrichtung von Beiträgen, Sonderbeiträgen und Umlagen i.H.v. € 8.170,72. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bei der Beschwerdeführerin betreffend die Beitragsjahre 2008 bis 2010 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt worden sei. Dabei hätten für 20 Dienstnehmer Schmutzzul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24.04.2018 schrieb die belangte Kasse (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer über dessen Antrag auf Erlassung eines Beitragsbescheids für die Dienstnehmer XXXX , XXXX , XXXX und XXXX für näher bezeichnete Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigen Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von € 11.284,80 vor (Spruchpunkt 1.) und wies einen Antrag g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.06.2018 stellte die belangte Behörde gemäß § 410 ASVG fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als Maschinenarbeiter bei der Dienstgeberin XXXX in der Zeit vom 01.01.1995 bis 30.09.2007, bei der Dienstgeberin XXXX in der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2009 und bei der Dienstgeberin XXXX in der Zeit vom 01.10.2009 bis 06.04.2018, die Voraussetzungen für die Feststellung von Nachtschwerarbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der M XXXX GmbH (in Folge als BF bezeichnet) wurde für den Zeitraum vom 01.012010 bis 31.12.2014 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) durchgeführt. 2. Mit angefochtenen Bescheid wurde die BF als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, für die in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Absprache über seinen Beitragsrückstand. 2. Mit Abrechnungsbescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Zahlung von EUR 9.558,40 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen in der Höhe von EUR 13.923,90 (bis 30.09.2013) bei sonstiger Durchführung von Zwangsmaßnahmen, ebenso laufende Verzugszinsen gemäß § 59 ASVG ab 01.10.2013 in der gesetzlichen Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 31.03.2016, GZ XXXX , stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] fest, dass Frau XXXX (vormals XXXX ), SVNR XXXX [MP] auf Grund der für den Verein XXXX [im Folgenden: Verein], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum von 01.12.2011 bis 31.08.2012 der Pflicht(Teil)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 31.03.2016, GZ XXXX 16, stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] fest, dass Frau XXXX (vormals XXXX ), SVNR XXXX [MP] auf Grund der für den Verein XXXX [im Folgenden: Verein], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum von 01.12.2011 bis 31.08.2012 der Pflicht(Teil)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 5 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 30.09.2014, GZ XXXX , stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] in Spruchpunkt I fest, dass die in der Anlage 1 zum angefochtenen Bescheid angeführten 30 Personen zu den ebendort angeführten Zeiten auf Grund der für den Verein XXXX [im Folgenden: Verein], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 30.09.2014, GZ XXXX , stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] in Spruchpunkt I fest, dass die in der Anlage 1 zum angefochtenen Bescheid angeführten 30 Personen zu den ebendort angeführten Zeiten auf Grund der für den Verein XXXX [ im Folgenden: Verein], in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 30.03.2012 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Dienstgeberin verpflichtet ist, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für namentlich genannte DienstnehmerInnen für die in der Beilage angeführten Zeiträume in der angeführten Höhe (Spruchpunkt 1.) und die auf Grund der ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) verpflichtete die beschwerdeführende Partei XXXX (im Folgenden GmbH) mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 31.05.2016, Kto.Nr.: XXXX , GZ.: XXXX , dazu, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 02.12.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 3.425,85 an die GKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Darüber hinaus sei die GmbH als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 26.02.2018 erließ die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen & Bergbau (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in welchem auf Antrag des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) über die Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten abgesprochen wurde. Dieser Bescheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 2. Am 10.10.2018 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer auf dessen Ersuchen eine Kopie des Beschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Frau XXXX hat mit 27. 01.2018 die Überprüfung ihrer Versicherungszuordnung gemäß dem von ihr ausgefüllten Fragebogen, der im Anhang angefügt war, beantragt. Der Fragebogen ist im Internet unter https://www.svagw.at verfügbar. Das Ansuchen wurde an die SVA gerichtet. 2. Mit Schreiben vom 20.02.2018 hat die SVA unter der Überschrift "Prüfung auf Antrag, Vorabprüfung § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG" einen Kommunikationsprozess mit der Wiener Gebietskrankenkas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (folgend kurz: "GKK") aus, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, 1.) die von der XXXX Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 08.02.2016 für den Prüfzeitraum 01.01.2007 - 31.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 2.197.504,93 an die XXXX Gebietskrankenkasse zu entr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (folgend kurz: "GKK") aus, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet sei, 1.) die von der XXXX Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 28.06.2016/Prüfbericht vom 29.06.2016 für den Prüfzeitraum 01.01.2007 - 31.12.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge betreffend XXXX in der Höhe von EUR 15,983,62 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (folgend kurz: "GKK") in Bezug auf die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), XXXX , als Dienstgeberin folgend aus: (1). Die XXXX wird als Dienstgeberin iSd § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der XXXX GKK mit Beitragsabrechnung vom 19.12.2016 für den Prüfungszeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 50... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) die XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: der BF) wegen der Verletzung von Bestimmungen über die Meldepflicht (§§ 33 und 34 ASVG) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. § 113 Abs. 1 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 20.891,50. 2. Mit Schriftsatz vom 18.06.2015 erhob die BF durch ... mehr lesen...