Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. XXXX, vom 25.04.2016 wurde ausgesprochen, dass die in Anhang I. des gegenständlichen Bescheides genannten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für den XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 der Voll- und Arbeitslos... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. XXXX, vom 02.05.2016 wurde ausgesprochen, dass die in Anhang I. des gegenständlichen Bescheides genannten Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund ihrer Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 der Voll- und Arbeitsl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. XXXX, vom 02.01.2017 wurde ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) als Betriebsnachfolgerin des XXXX, (im Folgenden: Verein), für die im Zeitraum 01.11.2010 bis 31.10.2011 entstandenen, unberichtigt aushaftenden Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto des Vereins mit der Nummer XXXX mit dem Betrag von EUR 828.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I. Verfahrensgang 1. Am 08.01.2014 erließ die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Wien (in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, in welchem über Antrag des Dr. W XXXX S XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) festgestellt wurde, dass: 1) die endgültige monatliche Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach dem GSVG beträgt im Jahr 2007 € 4.480,00 und im Jahr 2008 € 4.585,00. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erledigung vom 15.12.2015, Zl. XXXX verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse "XXXX" als Dienstgeber, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage angeführten Dienstnehmerinnen, für die ebenfalls in der Beilage angeführten Zeiträume, in der Höhe von EUR 3.554,27 zu entrichten sowie Verzugszinsen in Höhe von EUR 872,01 zu entrichten. Begründend führte die belangte Behörde aus, für die DienstnehmerInnen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheiden der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.10.2015 und vom 12.05.2016 wurden Prüfungsaufträge (darunter eine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung) für eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für die Zeiträume 01.01.2011 bis 31.12.2011, 01.01.2012 bis 31.12.2014 sowie 01.01.2015 bis 31.12.2015 gegenüber dem XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid vom 05.04.2018, Zahl: XXXX , gab die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] dem Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung des Beschwerdeführers nicht statt. 1.2. Mit Schreiben vom 18.04.2018 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 1.3. Die OÖGKK legte dem Bundesverwaltungsgericht [BVwG] am 04.05.2018 die Beschwerde samt Auszügen aus dem Verwaltungsakt vor (Ordnungszahl des hg Gerichtsaktes [im Folgenden:] OZ 1). 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 10.03.2016, Ktnr: XXXX , stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] in Spruchpunkt I fest, dass XXXX hinsichtlich der für die XXXX GmbH ausgeübten Tätigkeit als Disponent im Zeitraum von 01.01.2011 bis 31.12.2014 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit.a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 21.07.2016, Ktnr: XXXX stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] fest, dass die in der Anlage zum Bescheid angeführten sechs Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für die XXXX ausgeübten Tätigkeit als XXXX als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 21.07.2016, Ktnr: XXXX stellte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] fest, dass die in der Anlage zum Bescheid angeführten sechs Personen in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für die XXXX ausgeübten Tätigkeit als XXXX als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 31.01.2013 verpflichtete die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) die beschwerdeführende Gesellschaft zur Nachentrichtung von Beiträgen und Sonderbeiträgen in Höhe von € 7.194,24. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) für den Zeitraum von 01.01.2006 bis 31.12.2010 nach Einsichtnahme in die Lohnkonten und andere relevante Unterlagen festgestellt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse hat nach Durchführung einer GPLA über den Zeitraum von Jänner 2006 bis Dezember 2010 den Beschwerdeführer (Bf) mit einer Beitragsnachverrechnung belastet; dieser Betrag wurde entrichtet. Dem Antrag des Bf auf Rückerstattung von Vorschreibungen für in der Anlage 1 zum Bescheid genannten Dienstnehmern in der Höhe von € 102,41 stattgegeben, dem Mehrbegehren auf Rückerstattung von Beiträgen in der Höhe von Euro 327... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit gegenständlich bekämpften Bescheid vom 21.07.2011, XXXX , verpflichtete die SGKK den Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von EUR 10.616,19 an die SGKK. Die Verpflichtung sei unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 34, 35 Abs. 1, 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 45, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bei der XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) fand für den Prüfzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge dieser GPLA wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragsnachtrag (Beitrag GPLA 08/2015) in der Höhe von EUR 8.916,79 nachverrechnet und abgebucht. Die vom Arbeitgeber ermittelten Sachbezugswerte für die private Verwendung von Firmen-PKW (Durchschnittswerte verschiede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat nach Durchführung einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) für die Jahre 2008 bis 2011 die XXXX Gastgewerbebetriebsgesellschaft mbH (Beschwerdeführerin - Bf) aufgefordert, den Betrag von insgesamt € 69.254,89 an Beiträgen zur Sozialversicherung, Sonderbeiträgen und Umlagen sowie Beiträge nach dem BMSVG zu entrichten. Die Beitragsnachverrechnung bezog sich auf den Dienstnehmer F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.05.2016, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in den Anlagen 1 und 2 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom27.06.2017, GZ XXXX sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse aus, dass die in der Anlage 1 zum gegenständlichen Bescheid angeführten Dienstnehmer, aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX GmbH (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, vertreten durch SCHUPPICH, SPORN & WINISCHHOFER, Rechtsanwälte, Wien in den jeweiligen dort angeführten Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 30.6.2009 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die M. F. K. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 52.878,26 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 1.398,49 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 13.876,16 vorgeschrieben. Die Beit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) aus, dass die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) als Dienstgeberin verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR XXXX sowie Verzugszinsen zu entrichten. Die mit Schriftsatz vom 05.09.2012 fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Schreiben vom 02.05.2019 ausdrücklich zurückgezogen. II. Das Bundesverwa... mehr lesen...