Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 28.04.2006 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien (PVA), die Zuerkennung einer Witwenpension nach ihren am XXXX verstorbenen Gatten H XXXX B XXXX . 2. Mit Bescheid vom 28.04.2006 wies die PVA den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Witwenpension zurück. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Verstorbene zum Stichtag XXXX die für die Erfüllung der Wartezeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [OÖGKK], dem Landeshauptmann von Oberösterreich [LH] und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz [BMASK] 1.1. Der Beschwerdeführer arbeitete in den Jahren 2002 bis 2009 jährlich in der Sommersaison im landwirtschaftlichen Betrieb XXXX . Am 20.05.2009 erlitt der Beschwerdeführer einen Arbeitsunfall. Im Verfahren zur Feststellung der Höhe der Invaliditätsre... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass XXXX auf Grund ihrer Tätigkeit als Lehrende/Vortragende für die Dienstgeberin XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum 14.02.2018 bis 21.12.2018 als deren Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass XXXX auf Grund ihrer Tätigkeit als Lehrende/Vortragende für die Dienstgeberin XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) im Zeitraum 16.02.2018 bis 18.12.2018 als deren Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung auf Grund dieses Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") sprach diese aus, dass die bP, die XXXX , als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 23.08.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 23.392,61, sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") sprach diese aus, dass die beschwerdeführende Partei (bP), die XXXX (vormals XXXX AG), als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.10.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 69.690,00, sowie V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Gemeinsame Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum XXXX durchgeführt. Die Schlussbesprechung fand am XXXX statt. 2. Mit dem nunmehr teilweise angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Mitbeteiligte als Dienstnehmer der Beschwerdeführerin im genannten Zeitraum der Pflicht(Voll)Versicherung unterlag (Spruchpunkt I) und dass die Beschwerdeführerin zu nä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach einer Sozialversicherungsprüfung durch die damalige Burgenländische Gebietskrankenkasse hat die XXXX die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Versicherungspflicht des Herrn XXXX , VSNR. 2713 250172, beantragt. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 15.11.2016 wurde festgestellt, dass Herr XXXX als echter Dienstnehmer für die Zeit seiner Beschäftigung vom 25.8.2014 bis 28.11.2014 und vom 15.12.2014 bis 20.12.2014 der V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die vormalige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 18.09.2019, Zl: XXXX , den Antrag von Mag. Dr. XXXX , MSc. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 21.08.2019 auf Auszahlung von Rehabilitationsgeld ab 01.05.2019 zurückgewiesen und festgestellt, dass eine Weiterleitung an den zuständigen Krankenversicherungsträger nicht s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 13.1.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass H. P. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer, den Tourismusverband B. (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit im Zeitraum vom 1.5.2010 bis zum 31.12.2015 der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.02.2019, XXXX, nahm die belangte Behörde das Verfahren über den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wieder auf und hob den Bescheid vom 15.01.2015 auf (Spruchpunkt 1.) und lehnte den Antrag auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab, forderte den vom 01.01.2015 bis 30.09.2018 entstandenen Überbezug von EUR 8.6940,07 zurück, verrechnete den Überbezug mit einer Nachzahlung in der Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Verein der beschwerdeführenden Partei, einem XXXX [im Folgenden: Verein], wurde ab 22.10.2014 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2010 bis 31.12.2013 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (K66, U100-101). 1.2. Mit verfahrensgegenständlichem Versicherungspflichtbescheid [VPflB] vom 03.09.2015, GZ XXXX , zugestellt am 07.09.2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Im Verein der beschwerdeführenden Partei, einem XXXX [im Folgenden: Verein], wurde ab 22.10.2014 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2010 bis 31.12.2013 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] durchgeführt (K66, U100-101). 1.2. Mit Versicherungspflichtbescheid [VPflB] vom 03.09.2015, GZ XXXX , zugestellt am 07.09.2015, stellte die SGKK fest, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) war ab 07.10.2009 handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX GmbH mit Sitz in Wien, mit dem Geschäftszweig Entwicklung und Vermarktung von Verfahrenstechnik für Sensorapplikationen sowie Entwicklung von Lärmschutzsegmenten. Über das Vermögen dieser GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien, GZ XXXX vom 04.09.2018 der Konkurs eröffnet. Ab 05.09.2018 wurde die genannte Gesellschaft von einer Ma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der VGKK vom 28.11.2016, XXXX, wies die belangte Behörde die Anträge vom 12.10.2016 auf Übernahme des Arzneimittels Translaterna(r) (Ataluren) für XXXX, sowie XXXX, versichert durch die Beschwerdeführer, zurück. Gegen diesen Bescheid erhoben die rechtsfreundlich vertretenen Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde wegen Verletzung von in der Beschwerde näher ausgeführten Rechtsverletzungen durch die belangte Behörde und beantragten die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Österreichische Gesundheitskasse, Niederösterreich, (im Folgenden ÖGK), vormals Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , (im Folgenden BF2) ab 1.9.2012 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 it a AlVG unterlag. Zur
Begründung: stützte sich die ÖGK auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Österreichische Gesundheitskasse, Niederösterreich, (im Folgenden ÖGK), vormals Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , (im Folgenden BF2) ab 1.9.2012 bis laufend aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden BF1) der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 it a AlVG unterlag. Zur
Begründung: stützte sich die ÖGK auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der PVA vom 21.11.2014, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 26.08.2014 auf Gewährung der Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus nach seiner am 25.11.2011 verstorbenen Mutter E XXXX S XXXX abgelehnt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Kindseigenschaft auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres bestehe, wenn und solange das Kind seit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder seit dem Ablauf der Schu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zu W209 2012287-1/22E ergangenem Erkenntnis vom 07.07.2016 wurde der Antragsteller aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX GmbH mit Sitz in XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Arbeitgeberin) im Zeitraum von 01.01.2007 bis 11.01.2010 in die Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-)versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 4 Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG einbezogen sowie nachstehend angeführte Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom XXXX wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die Dienstnehmer allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 97.172,69, Sonderbeiträge in Höhe von EUR 6.155,55 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 15.194,00 zu entrichten. Die von der bP fristgerecht erhobene Beschwerde wurde seitens der belang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.10.2017, W228 2101278-1, verwiesen. Mit Bescheid der vormaligen Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) vom 06.11.2017, XXXX , wurde festgestellt, dass die XXXX OHG verpflichtet ist, für die in der Anlage dieses Bescheides genannten Dienstnehmer für die darin genannten Zeiten Beiträg... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2019, Zl. I401 2143304-1/28E, wurde im Spruchpunkt A) der Beschwerde - unter anderem - mit der Maßgabe Folge gegeben, "als der im Spruchpunkt 1. angeführte Gesamtbetrag in der Höhe von € 26.627,28 auf € 18.660,81" herabgesetzt wird. Unter Punkt II. 1.6. dieser Entscheidung wurde der aushaftende, vom Beschwerdeführer unbestritten gebliebene Gesamtbetrag in der Höhe von € 18.863,01, der sich aus den nach Abzug der ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX , verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behö... mehr lesen...