Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr.Raimund Kabelka (AG) und Claus Bauer (AN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Horst M*****, vertreten durch Dr.Arno Brauneis, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Pen... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Da
Rechtssatz: Ebensowenig wie ein Versicherter auf eine Berufstätigkeit verwiesen werden darf, die er nur unter der Voraussetzung eines besonderen Entgegenkommens seines Arbeitsgebers verrichten kann (vgl SSV-NF 2/97, 3/107, 4/10 ua), ist ihm eine Berufstätigkeit zuzumuten, deren Ausübung ein unübliches Entgegenkommen von Arbeitskollegen erfordern würde. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Ca
Rechtssatz: Ihre Duldungspflicht und Mitwirkungspflicht konnte die Versicherte so lange nicht verletzen, als sie sich einer ärztlichen Behandlung unterzogen, die angeordnete (wenn auch - objektiv gesehen - nicht notwendige) Therapie durchführt und auf deren Zweckmäßigkeit aus ärztlicher Sicht vertraute. Sie war nicht verpflichtet, nach anderen, möglicherweise zweckmäßigeren Behandlungsmethoden zu forschen und andere Fachärzte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab 1.12.1988 die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, ab. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Nach dem Gutachten des berufskundlichen Sachverständigen erlernte der am 14.7.1940 geborene Kläger den Beruf eines Wasserleitungsinstallateurs und übte ihn mit Unterbrechungen dauernd aus. Nach dem Gutachten des orthopädischen Sachverständigen sind dem Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das von den Vorinstanzen festgestellte Leistungskalkül findet in dem vom Sachverständigen für Neurologie und Psychiatrie erstatteten und nach Durchführung ergänzender Untersuchungen abgeänderten Gutachten Deckung. Eine Aktenwidrigkeit liegt daher nicht vor. Soweit die Unrichtigkeit dieser Feststellungen geltend gemacht wird, wird in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung bekämpft. Ein Eingehen auf diese Ausführungen ist dem Revisionsgericht verwehrt. Da die re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 28. 3. 1988 wurde der Antrag der Klägerin vom 29. 2. 1988 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension abgewiesen. MIt der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Zahlung der Berufsunfähigkeitspension in der gesetzlichen Höhe ab dem 1. 3. 1988. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Begehrens. Das Erstgericht stellte das Klagebegehren für... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Dc
Rechtssatz: Bei allgemein gängigen Verweisungsberufen muß die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze nicht detailliert erhoben werden (SSV-NF 2/20). Entscheidungstexte 10 ObS 96/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1991 10 ObS 96/91 10 ObS 2182/96x Entscheidungstext OGH 16.07.1996 10 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 DaZPO §269
Rechtssatz: Solange eine Tatsache nicht aufgrund einer Mehrzahl gleichartiger Entscheidungen als offenkundig anzusehen ist, muss sie in jedem Verfahren von den Tatsacheninstanzen geprüft und aufgrund der von ihnen aufgenommenen Beweise neu festgestellt werden, wobei Vorentscheidungen nur im Rahmen der Würdigung der Beweise zum Tragen kommen können. Eine in einem anderen Verfahren getroffene Feststellung kann nicht ohn... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 DaZPO §503 Abs1 Z4 E1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob für eine bestimmte Verweisungstätigkeit Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind, gehört zur rechtlichen Beurteilung (vgl SSV - NF 2/20, 3/70 ua). Entscheidungstexte 10 ObS 81/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1991 10 ObS 81/91 Veröff: SSV - NF 5/38 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Viktor Schlägelbauer (Arbeitgeber) und Rudolf Eichinger (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann K*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier und Dr. Hubertus Sch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Viktor Schlägelbauer (Arbeitgeber) und Rudolf Eichinger (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, ohne Beschäftigung, ***** vertreten durch Dr. Chr... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 CaASVG §271 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Frist des § 271 Abs 1 Z 2 ASVG beginnt auch dann, wenn der Versicherte unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht handelt. Tritt der Versicherte keine Alkoholentziehungskur an, die seine Berufsfähigkeit nach einem Jahr wieder hergestellt hätte, dann gebührt ihm eine Berufsunfähigkeitspension von der siebenundzwanzigsten Woche ab Bestand der Berufsfähigkeit bis zum Ablauf dieses Jahres. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11.10.1989 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 2.3.1989 auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension ab. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger die Gewährung der "Invaliditätspension" (gemeint offenbar: Berufsunfähigkeitspension) im gesetzlichen Ausmaß ab 1.3.1989. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage. Die erhobenen Leiden setzten den Kläger, der als Schade... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Da
Rechtssatz: Ist der Versicherte in der Lage, leichte Arbeiten im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen zu verrichten, sind für die Beurteilung der Frage der Verweisbarkeit Feststellungen darüber erforderlich, nach welcher Zeit ein Haltungswechsel medizinisch indiziert ist und wie lange dieser andauern muß (10 Ob S 105/90). Entscheidungstexte 10 ObS 55/91 Entsch... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Bb
Rechtssatz: Ein Spritzlackierer, dessen Haupttätigkeit in der Durchführung von Lackierungen mit der Spritzpistole besteht, wofür eine Anlernzeit von drei bis sechs Monaten erforderlich ist, übt keinen angelernten Beruf aus. Entscheidungstexte 10 ObS 72/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 10 ObS 72/91 Veröff: SSV-NF 5/20 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. Jänner 1937 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war bisher immer als Hilfsarbeiterin tätig. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 21. Februar 1990 wurde ihr die ab 1. Mai 1989 wegen vorübergehender Invalidität zuerkannte Invaliditätspension mit Ablauf des Monats März 1990 entzogen, weil die Voraussetzungen des Anspruchs nicht mehr vorhanden seien. Das Erstgericht wies das auf Weitergewährung der Invaliditätspension ab 1. April 1990 gerichtete Bege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Wolf (AG) und Otto Schmitz (AN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Elke L*****, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wider die beklagte Partei Pension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies die auf eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß vom 1. Oktober 1988 an gerichtete Klage mit der
Begründung: ab, daß der Kläger nicht überwiegend in erlernten oder angelernten Berufen iS des § 255 Abs. 1 und 2 ASVG, sondern als nicht derart qualifizierter Spritzlackierer tätig gewesen sei. Weil er zwar nicht mehr als solcher, aber durch andere auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete und ihm zumutbare Verweisungstätigkeiten wenigstens die H... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist, ob die Klägerin jemals imstande war, durch eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt (§ 255 Abs 3 ASVG). Die beklagte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT verneint diese Frage. Deshalb lehnte sie den Antrag der Klägerin vom 17. September 1989 auf Invaliditätspension mit Bescheid vom 10. November 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Eberhard Piso (Arbeitgeber) und Wilhelm Hackl (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Cedomir Crnokrak, Arbeiter, Kiebachgasse 16, 6020 Innsbruck, vert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit). Die rechtliche Beurteilung des ausreichend festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Insoweit die Rechtsrüge nicht von der Feststellung ausgeht, daß es auf dem österreichischen Arbeitsmarkt mindestens 200 Arbeitsplätze für den Verweisungsberuf des Garderobiers gibt, ist sie nicht gese... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Bauer als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Hans Klimmer (AG) und Wolfgang Neumeier (AN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei F***** R*****, ohne Beschäftigung, ***** vertreten durch Dr. Michael Wittek-Jochums, Rechtsanwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.12.1989 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der am 14.3.1957 geborene Kläger in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend als Ausfahrer tätig war. Aus medizinischer Sicht hat der Kläger mit einem Intelligenzquotienten von 120 und einem guten Abschneiden in den Leistungstests keinen Hinweis auf irgendwelche Behinderungen, Leistungsmängel oder Abbau ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1.10.1943 geborene Klägerin ist seit ihrer Kindheit voll taub. Ihr Intelligenzdefekt (Debilität) liegt vor allem im theoretisch-abstrakten, weniger im praktischen Bereich. Sie besuchte eine Taubstummenschule und eine Hauswirtschaftsschule, erlernte jedoch keinen Beruf und war bis Anfang 1982 bei verschiedenen Firmen als Hilfsarbeiterin tätig. Sie ist für leichte und fallweise mittelschere Arbeiten in jeder Körperhaltung und in jeder Position des Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsgericht hat den Parteien in der mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 2 Abs 1 ASGG iVm § 488 Abs 4 ZPO bekannt gegeben, daß es gegen die Würdigung der Beweise durch das Erstgericht zur Frage der Änderung der Beschwerden des Klägers Bedenken habe. Es hat dem Kläger somit im Sinn der zuletzt angeführten Bestimmung Gelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die in diesem Zusammenhang behaupteten Mängel des Verfahrens erster Instanz wurden schon vom Berufungsgericht nicht als gegeben angesehen, weshalb sie mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (SSV-NF 1/32, 3/115 uva). Sonst werden nur Feststellungsmängel behauptet, die mit der rechtlichen Beurteilung der Sache im Zusammenhang stehen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 17.3.1988 wies die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 23.11.1987 auf Berufsunfähigkeitspension ab, weil er nicht berufsunfähig im Sinne des § 273 Abs 1 ASVG sei. Im ersten Rechtsgang gab das Erstgericht der auf die abgelehnte Leistung gerichteten rechtzeitigen Klage statt. Es ging dabei davon aus, daß der am 25.5.1942 geborene Kläger überwiegend im erlernten Schlosserberuf tätig gewesen sei, den er wegen des gesundheitsbedingten Absink... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurswerber meint, die Entscheidung des Berufungsgerichtes wäre nichtig, weil sie über die Berufung der am Verfahren erster Instanz, in dem die Landesstelle Graz als Partei aufgetreten sei, gar nicht beteiligten Hauptstelle Wien ergangen sei. Er verkennt dabei, daß beklagte Partei dieses Verfahrens immer nur die P*** DER A*** als Trägerin der Pensionsversicherung der Arbeiter nach dem ASVG für das gesamte Bundesgebiet (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene
Begründung: ist richtig (§ 48 ASGG). Es ist ohne Bedeutung, daß der Kläger seinen Wohnsitz aus medizinischen Gründen nur gemeinsam mit seiner Familie verlegen kann, zumal seine Ehefrau gemäß § 92 Abs 1 ABGB verpflichtet ist, mitzuziehen. Der Ausspruch über die Kosten des Revisionsverfahrens beruht auf § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG. Anmerkung E22206 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der in der Revision behauptete Mangel des Verfahrens erster Instanz bildete schon den Gegenstand der Berufung und wurde vom Berufungsgericht nicht als gegeben angesehen. Ein solcher Mangel kann aber mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32, 3/115 ua). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zumindest soweit richtig, als sie sich mit der Verweisung der Klägerin a... mehr lesen...