RS OGH 1991/2/26 10ObS55/91, 10ObS151/91, 10ObS138/93

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Norm

ASVG §255 Da

Rechtssatz

Ist der Versicherte in der Lage, leichte Arbeiten im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen zu verrichten, sind für die Beurteilung der Frage der Verweisbarkeit Feststellungen darüber erforderlich, nach welcher Zeit ein Haltungswechsel medizinisch indiziert ist und wie lange dieser andauern muß (10 Ob S 105/90).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084472

Dokumentnummer

JJR_19910226_OGH0002_010OBS00055_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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