Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Ebensowenig wie ein Versicherter auf eine Berufstätigkeit verwiesen werden darf, die er nur unter der Voraussetzung eines besonderen Entgegenkommens seines Arbeitsgebers verrichten kann (vgl SSV-NF 2/97, 3/107, 4/10 ua), ist ihm eine Berufstätigkeit zuzumuten, deren Ausübung ein unübliches Entgegenkommen von Arbeitskollegen erfordern würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084383Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016