Norm
ASVG §175 Abs2 Z7Rechtssatz
Ein Unfall, den ein Kursteilnehmer an einer im Rahmen einer Dienstreise oder Dienstzuteilung durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen oder Fortbildungsveranstaltungen auf dem Weg vom Kurslokal oder seinem Unterkunftsraum zur in der Nähe dieser Ausgangspunkte beabsichtigten Befriedigung lebenswichtiger persönlicher Bedürfnisse, insbesondere zur Einnahme gemeinsamer Mahlzeiten der Kursteilnehmer, und anschließend auf dem Weg zurück erleidet, steht unter Unfallversicherungsschutz.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsreise, ArbeitszuteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085008Dokumentnummer
JJR_19920407_OGH0002_010OBS00316_9100000_001