RS OGH 1992/5/26 10ObS71/92

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Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

ASVG §135 Abs3
ASVG §175 Abs2 Z2
ASVG §361 Abs3

Rechtssatz

Auch wenn das Besorgen des Krankenscheines der Geltendmachung des Leistungsanspruchs aus der Krankenversicherung dient, ist noch nicht gesagt, daß der hiefür zurückgelegte Weg dem Weg zur Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe gleichgestellt werden kann und muß; auf diesen ist vielmehr § 175 Abs 2 Z 2 ASVG auch nicht analog anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083899

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_010OBS00071_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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