Norm
ASVG §175 Abs2Rechtssatz
Wird unmittelbar vor dem Antritt eines geschützten Weges eine Reparatur des Beförderungsmittels erforderlich, so steht diese Tätigkeit unter Unfallversicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn das Anschieben des zur Fahrt benützten Kraftfahrzeuges notwendig ist, das wegen außergewöhnlich niedriger Außentemperaturen nicht anspringt und beim für die Fahrt erforderlichen Wegräumen von Schnee. (hier: Unfall bei Schneeräumung zwischen Garage und öffentlicher Straße).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084802Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_010OBS00332_8900000_002