Norm
WEG 1975 §13 Abs2Rechtssatz
Eine Widmungsänderung wird mit dem Betrieb einer Arztpraxis (Ordination eines praktischen Arztes) nicht vorgenommen, wenn die Wohnungseigentumsverträge die Klausel "eine solche geschäftliche Tätigkeit, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt wird" beinhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109164Im RIS seit
11.12.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014