RS OGH 1996/10/29 5Ob2298/96v, 5Ob213/98d, 5Ob213/07w, 5Ob110/08z, 5Ob88/16a, 5Ob106/19b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

WEG 1975 §3 Abs2 Z1
WEG 1975 §13 Abs2
WEG 1975 §14
WEG 1975 §19
WEG 1975 §20
WEG 2002 §32 Abs1

Rechtssatz

Eine Neufestsetzung der Nutzwerte müsste nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG führen, weil sich Anteile der Miteigentümer und Wohnungseigentümer geändert haben; nach Ansicht des erkennenden Senates gebieten es jedoch Argumente der Rechtssicherheit, den Verteilungsschlüssel - auch in diesem Fall - an die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverhältnisse zu binden. Es würde erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen, müsste bei Abweichungen des Grundbuchsstandes vom aktuellen Nutzwertfestsetzungsbescheid beziehungsweise Nutzwertsachbeschluss jeweils geprüft werden, ob eine für die Mehrheitsbildung relevante Änderung der Nutzwerte - weil sie ausschließlich nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG erfolgte - bereits zu einer außerbücherlichen Anteilsänderung geführt hat oder nicht (unter Eingehen auf die von Faistenberger/Barta/Call aufgezeigte Problematik).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2298/96v
    Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2298/96v
  • 5 Ob 213/98d
    Entscheidungstext OGH 09.02.1999 5 Ob 213/98d
    Vgl auch
  • 5 Ob 213/07w
    Entscheidungstext OGH 22.01.2008 5 Ob 213/07w
    Vgl auch; Beisatz: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte führt nicht automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG 1975 beziehungsweise § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002, sondern es sind die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverhältnisse maßgeblich. (T1)
  • 5 Ob 110/08z
    Entscheidungstext OGH 03.06.2008 5 Ob 110/08z
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 5 Ob 88/16a
    Entscheidungstext OGH 22.11.2016 5 Ob 88/16a
    Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2016/120
  • 5 Ob 106/19b
    Entscheidungstext OGH 31.07.2019 5 Ob 106/19b
    Vgl auch; Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106058

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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