Norm: MRG §37MRG 37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z1MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z16ZPO §405 AZPO §405 BI
Rechtssatz: Jedes die selbständige Feststellung einer Wohnungskategorie betreffende Begehren ist so zu verstehen, dass es schlechthin um die Feststellung der Ausstattungskategorie geht. Eine Bindung des Gerichtes (der Schlichtungsstelle) an das auf Feststellung einer bestimmten Ausstattungskategorie gerichtete Begehren besteht nur insoweit, als der Sa... mehr lesen...
Norm: MRG §37ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Im streitigen Verfahren begründet es Nichtigkeit, wenn der Gegner des Rekurswerbers unter Verletzung des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt wird; dies gilt grundsätzlich auch im außerstreitigen Verfahren und schon gar im besonderen Mietrechtsverfahren nach § 37 MRG, da dieses dem Streitverfahren stark angenähert ist. In einem generell dem außerstreitigen Bereich zugeordneten ... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z1MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3MRG §37 Abs3 Z12MRG §45
Rechtssatz: Die von Judikatur und Lehre als zulässig erachtete selbständige Feststellung der Ausstattungskategorie einer Wohnung unterliegt wegen ihrer erweiterten Rechtskraftwirkung nicht der Parteiendisposition. Eine derartige Entscheidung berührt im Hinblick auf die Mietzinsbildung bei der Finanzierung von Erhaltungsarbeiten und Verbesseru... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §37 Abs3 Z13ZPO §228 DZPO §228 H4
Rechtssatz: Die Möglichkeit eines Zwischenfeststellungsantrages zur rechtskräftigen Klärung bestimmten Rechtsverhältnisses steht der Zulässigkeit eines selbständigen Feststellungsbegehren nicht entgegen; ein solches Feststellungsbegehren kann auch die Ausstattungskategorie einer Wohnung zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte 5 Ob 147/92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: In der Nichtbeachtung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens liegt dann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn die Diskussion um die Zulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens allein mit rechtlichen Argumenten ausgetragen wurde und die Antragsgegnerin in keiner Weise gehindert war, die ihr im zweitinstanzlichen Verfahren abgeschnittenen Rechtsausführungen jetzt im Revisionsrekurs vorzutragen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war bis zum Jahr 1989 Untermieterin des im Haus ***** S*****straße 1***** gelegenen Geschäftslokals top. 2/3 (ehemaliges Elektrogeschäft und Möbelhandlung). Sie begehrt die Feststellung, daß der mit der Antragsgegnerin am 7.November 1963 vereinbarte Untermietzins unzulässig war, soweit er den von der Antragsgegnerin zu zahlenden Mietzins (944 Friedenkronen jährlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer) überstieg, und hat damit den Antrag verb... mehr lesen...
Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin macht als erhebliche Rechtsfragen geltend: a) Nichtigkeit des Verfahrens, weil nicht alle Miteigentümer dem Verfahren beigezogen worden seien; b) Fehlen von Feststellungen darüber, ob die das Kündigungsschreiben vom 22.September 1988 unterfertigenden Hausvertrauensleute hiezu bevollmächtigt waren bzw wann ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde; c) Nichtablauf der fünfjährigen Frist d... mehr lesen...
Norm: MRG §372.WÄG Art5 Abs3 Z3
Rechtssatz: Für die Anwendung der Übergangsvorschrift des Art 5 Abs 3 Z 3 des 2. WÄG ist der Tag der Klageänderung (und nicht der ursprünglichen Klage) maßgebend, wenn erst durch die Klagsänderung ein ins Außerstreitverfahren verwiesener Anspruch erhoben wird. Entscheidungstexte 9 ObA 181/92 Entscheidungstext OGH 02.09.1992 9 ObA 181/92 Veröff: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten mit der am 12.2.1991 eingebrachten Klage "vorenthaltenen Lohn" in Höhe von S 20.000 netto sA. Sie sei seit 9.2.1989 bei der Beklagten als Reinigungsfrau beschäftigt und am 3.9.1990 ungerechtfertigt entlassen worden. In der Tagsatzung vom 2.5.1991 brachte die Klägerin vor, daß sie bei Beginn des Dienstverhältnisses von der Beklagten eine Zimmer-Küche-Wohnung gemietet und hiefür eine Ablöse von 20.000 S bar erlegt habe. Diese Summ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 29.Jänner 1990 bis 6.Juli 1990 mit einem Stundenlohn von S 53,75 brutto als Reinigungsfrau beschäftigt. Die Beklagte überließ ihr mit einem auf längstens ein Jahr befristeten Untermietvertrag ab 1.April 1990 eine Wohnung, wobei in diesem Vertrag unter anderem ausdrücklich festgehalten ist, daß die Wohnung aufgrund des aufrechten Dienstverhältnisses überlassen werde und das Untermietverhältnis mit der Beendigung des Dienstverhält... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes verpflichtet, in einer dem Beklagten vermieteten Wohnung den früheren Zustand wiederherzustellen. Er begehrte in einer beim Kreisgericht Krems eingebrachten "Klage auf Feststellung" den Ausspruch, daß der Anspruch des Beklagten auf Wiederherstellung des früheren Zustands erloschen sei. Das Kreisgericht Krems wies die Klage mit der
Begründung: zurück, daß schon vor Einbringung der Klage dem Beklagten die Exekut... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß die Beklagte zwei ehemalige Dienstnehmer der Klägerin, mit denen eine Konkurrenzklausel vereinbart worden war, trotz Kenntnis von dieser Vereinbarung beschäftige, um mit ihnen ein Unternehmen in Wiener Neudorf zu betreiben, begehrt die Klägerin, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Beklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb ihrer Produkte in Österreich jede Zusammenarbeit mit den - namentlich genannten - ehem... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den zwischen ihr und ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum an den Liegenschaften EZ 518 und 519 KG Salzburg, Marianne W*****, geschlossenen Bestandvertrag vom 9. 8. 1977 zuzuhalten und gemäß Aufforderung des Magistrates Salzburg als Bau- und Feuerpolizei zu AZ 5/05/68116/90 vom 7. 8. 1990 um nachträgliche baubehördliche Bewilligung von acht im einzelnen aufgezählten nichtbewilligten Baumaßnahmen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß die Kündigung des Dienstverhältnisses zwischen der beklagten Partei und der Klägerin vom 30.August 1990 unwirksam sei. Die Kündigung des Dienstverhältnisses, das den Bestimmungen des NÖ-Gemeindevertragsbedienstetengesetzes unterliege, sei vom unzuständigen Organ fristwidrig ausgesprochen worden. Im übrigen lägen die geltend gemachten Kündigungsgründe nicht vor. Mit Beschluß vom 13.September 1990 wies das Erstgericht die Klage ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Mietvertrages vom 7.4.1977 die alleinige Mieterin des dem Beklagten gehörenden Hauses in Wien 18., Scheidlstraße 38, bestehend aus sieben Zimmern samt Nebenräumen sowie Garten einschließlich Mobiliar. Sie kann den Mietgegenstand sowohl für Wohn- als auch für Geschäftszwecke (als Büro) verwenden. Die Punkte III und VI des Mietvertrages lauten auszugsweise wie folgt: "III. .....Der Vermieter verpflichtet sich, für die allgemeine Instand... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4AußStrG 2005 §58 Abs1 Z1AußStrG 2005 §58 Abs2AußStrG 2005 §58 Abs3MRG §37
Rechtssatz: Wird den übrigen Hauptmietern das ihnen gemäß § 37 Abs 2 Z 2 MRG zukommende rechtliche Gehör entzogen, so hat dies die Nichtigkeit des erstgerichtlichen Sachbeschlusses und des darüber abgeführten Rechtsmittelverfahrens zu Folge, die - soweit nicht Teilrechtskraft eingetreten ist - amtswegig anläßlich eines zulässigen Rechtsmittels auf... mehr lesen...
Begründung: Am 2.1.1980 mietete der Antragsteller einen Lagerraum im Südteil des Erdgeschoßes des dem Antragsgegner gehörenden Hauses Kematen, Messerschmittweg 26 zum Betrieb eines Lagers und einer Werkstätte. Zwischen den Mietvertragsparteien wurde vereinbart, daß der Antragsteller den Mietgegenstand (auch) zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an betriebseigenen Fahrzeugen verwenden wird. Seit Beginn des Mietverhältnisses führte der Antragsteller im Mietgegenstand... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der mit "V*** DES E*** F*** M*** DER E*** P*** A.B. und H.B." bezeichneten beklagten Partei die (Wieder-)Verschaffung des alleinigen Benützungsrechtes am Grab Nr. 88 in der Gruppe 2 des Evangelischen Friedhofes M*** sowie die Entfernung einer in diesem Grab beigesetzten Leiche. Sie bewertete ihren Anspruch mit S 80.000,-. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück und "bewertete den Streitgegenstand mit S 45.000,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Klägers aus dem beklagten Verein (Punkt 1) und auf Duldung sämtlicher Tätigkeiten des Klägers als Vereinsmitglied (Punkt 2) gerichtete Klage sowie den zur Sicherung des zu Punkt 2 des Urteilsantrages erhobenen Anspruches gestellten Antrag auf Erlassung einer inhaltsgleichen einstweiligen Verfügung a limine zurück. Solange der Kläger den im Statut vorgesehenen Instanzenzug nicht ausgeschöpf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist keine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Die Klägerin hat ihre Räumungsklage auf einen qualifizierten Mietzinsrückstand des Beklagten iS des § 1118, zweiter Fall, ABGB betreffend die Monate 7 und 8/88 gestützt und das von ihr ursprünglich damit verbundene (Mietzins)Zahlungsbegehren bereits in der ersten Tagsatzung am 27.10.1988 wegen "Zahlung des Beklagten nach Klageeinbringung" auf Kosten eingeschränkt. Das ... mehr lesen...
Norm: MRG §37WGG §22 Abs1
Rechtssatz: Die einzelnen in die Betriebskostenabrechnung aufgenommenen Rechnungsposten sind im Falle ihrer Bestreitung sowohl in Ansehung der Frage, ob diese Kosten tatsächlich aufgelaufen sind, sowie auch dahin zu prüfen, ob die ihnen zugrunde liegenden Leistungen im Zuge einer ordentlichen Hausverwaltung üblich sind und das dafür in Rechnung gestellte Entgelt sich im wesentlichen im Rahmen des üblichen Preisniveaus ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Wiener Flur". Mit dem am 20.September 1983 beim Magistrat der Stadt Wien, MA 50, Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die antragstellenden Mieter unter Hinweis auf § 14 Abs. 1 WGG, die von ihnen gegen die Betriebskostenabrechnung 1982 betreffend Gärtnerentlohnung und gegen die Instandhaltungskostenabrechnung 1982 betreffend Pflegearbeiten an der Grünanlage ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Bezahlung von S 99.000,-- sA gerichtete Klage vor Zustellung an die beklagte Partei wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück; das Rekursgericht behob diesen Beschluß infolge Rekurses des Klägers. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der beklagten Partei ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung steht dem Beklagten kein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzlic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt den Zuspruch des Betrages von 184.800 S samt Anhang. Es handelt sich um verglichene Kosten eines gegen den Beklagten geführten Unterhaltsprozesses; die Kostenregelung sei aber nicht in den gerichtlichen Vergleich aufgenommen worden. Das Erstgericht wies die Klage (wegen sachlicher Unzuständigkeit) a limine zurück. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Unterlassung der Beförderung von Waren und Gütern, soweit sie der gastgewerblichen Nutzung der "L***R***" dienen und der Beförderung von Personen, soweit diese nicht zur ordentlichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Liegenschaft EZ 23 I Kals notwendig ist, über den Alpweg "L*** R***", soweit dieser über die Liegenschaft des Klägers führt, gegen den Beklagten gerichtete Klage auf Grund der amtswegigen Prüfung gemäß § 41 JN wegen Unzu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Wohnung Top Nr. 15 im Hause Arbeitergasse 39 im 5. Wiener Gemeindebezirk durch Durchführung der im Klagebegehren unter den Punkten 1. a) bis e) sowie 2. b) bis e) angeführten Arbeiten in brauchbaren Zustand zu versetzen und überdies die bei Abschluß des Mietvertrages vom Vermieter zugesagten Arbeiten (Installation einer Gasetagenheizung, Herstellung eines verfliesten Bades oder einer verfliesten Dusche i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Erstbeklagten zur Unterlassung der Inbetriebnahme des Traktors Marke Lindner 420 S Allrad mit dem Kennzeichen O-137.582 und der Zweitbeklagten zur Unterlassung, dritten Personen die Inbetriebnahme dieses Traktors zu ermöglichen oder zu gestatten. Zur Sicherung dieses Unterlassungsanspruches beantragte er ferner für die Dauer des Rechtsstreites eine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der den Beklagten verboten werde, den Tra... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Journalisten. Der Beklagte ist Autor des im Verlag Hans P*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG (Revisionsrekurswerberin) erschienenen Buches "Der Fall Lucona", in dem er auch über den Kläger und dessen Verhalten im Zusammenhang mit seinen Recherchen in der "Lucona"-Affäre berichtet. Der Kläger behauptet, daß die vom Beklagten über ihn aufgestellten Tatsachenbehauptungen in vielen Punkten wahrheitswidrig und ehrenrührig seien und begehrt die Unt... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, der Beklagte habe in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter und Gemeinderat der Stadt Wien im Zuge einer Pressekonferenz eine grob unrichtige, ihren Kredit und Ruf schädigende Behauptung aufgestellt, begehren die Klägerinnen die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung und zum Widerruf dieser Behauptung sowie die Veröffentlichung des Widerrufes. Der Erstrichter wies die Klage, ohne sie dem Beklagten zuzustellen, wegen Unzulässigkeit des Rech... mehr lesen...