RS OGH 1992/11/24 5Ob156/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1992
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Norm

MRG §37
ZPO §477 Abs1 Z4 D4

Rechtssatz

In der Nichtbeachtung der Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens liegt dann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn die Diskussion um die Zulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens allein mit rechtlichen Argumenten ausgetragen wurde und die Antragsgegnerin in keiner Weise gehindert war, die ihr im zweitinstanzlichen Verfahren abgeschnittenen Rechtsausführungen jetzt im Revisionsrekurs vorzutragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042111

Dokumentnummer

JJR_19921124_OGH0002_0050OB00156_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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