Begründung: Einziger Geschäftsführer der Andrea F***** Gesellschaft mbH ist seit 17. April 2000 der Alleingesellschafter Addison L*****, dessen Anschrift im Firmenbuch mit "***** Orlando-Florida", aufscheint. Mit Beschluss vom 25. Mai 2000 bestellte das Erstgericht über Antrag des Finanzamtes Wiener Neustadt (im Zuge eines Prüfungsverfahrens) einen Rechtsanwalt in Wiener Neustadt - den Antragsteller und nunmehrigen Rechtsmittelwerber - zum selbstständig vertretungsbefugten Notgesch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist per 1. 4. 2000 in die Hauptmietrechte seiner Mutter an der Wohnung top 3 im Haus ***** eingetreten. Dieser Umstand wurde der Hausverwaltung mit Schreiben vom 24. 3. 2000 bekannt gegeben, das am 27. 3. 2000 bei der Hausverwaltung einlangte. Mit Schreiben vom 15. 12. 2000 hat die Antragsgegnerin, die Eigentümerin des Hauses *****, dem Antragsteller rückwirkend für den Zeitraum April 2000 bis Dezember 2000 eine Hauptmietzinsnachzahlung von brutto S 16... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte von den vier Antragsgegnern die Rückzahlung des von ihm anlässlich des Mietvertragsabschlusses bezahlten Betrages von S 400.000,--, dem keine gleichwertige Gegenleistung entspreche. Die Schlichtungsstelle verpflichtete die Drittantragsgegnerin zur Rückzahlung dieses Betrages und wies das gegen Erst-, Zweit- und Viertantragsgegner gerichtete Begehren ab. Die Drittantragsgegnerin beantragte daraufhin die Entscheidung des Gerichtes. Das Erstgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AMRG §37MRG §40
Rechtssatz: Zweck der Wiederaufnahmsklage ist die Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt wurde. Wurde die Anrufung des Gerichts gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle zurückgewiesen, liegt keine gerichtliche Entscheidung vor, die Gegenstand eines Verfahrens nach den §§ 529 ff ZPO sein könnte. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinn des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die von ihm als solche nach § 35 EO qualifizierte Klage a limine wegen des Prozesshindernisses der materiellen Rechtskraft zurück. Das Erstgericht wies die von ihm als solche nach Paragraph 35, EO qualifizierte Klage a limine wegen des Prozesshindernisses der materiellen Rechtskraft zurück. Mit dem angefochtenen Beschluss "behob" das Rekursgericht den vom Kläger angefochtenen Beschluss des Erstgerichts und trug diesem die Fortsetzung des gesetzmäßi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über das Geldleistungsbegehren der Antragstellerin im außerstreitigen Mietrechtsverfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG zu entscheiden sei, weil es um die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gehe. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, mit der festgestellt worden war, dass über... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt in Österreich das Trinkwasserrohrsystem KELIT HIT unter dem Slogan "Das blaue Rohr". Sie verwendet dafür einen blauen Sonderfarbton. Die (Erst)Beklagte vertreibt das von der italienischen Firma T***** hergestellte Sanitärrohrsystem Cobratherm in Österreich, dessen Trinkwasserrohre und Sanitärformstücke jenen der Klägerin sowohl in Abmessung und Dimension als auch im Farbton 1 : 1 gleichen. Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsansp... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 8. 1999 fasste das Erstgericht zu 6 Msch 50/98k-17 einen Sachbeschluss, in dem für den Zeitraum 1. 9. 1994 bis 30. 6. 1997 Mietzinsüberschreitungen festgestellt und die Antragsgegner verpflichtet wurden, dem Antragsteller S 23.391,46 zu bezahlen und die Kosten von S 2.113 (Barauslagen) zu ersetzen. Gegen diesen Sachbeschluss erhob neben dem Antragsteller auch der Erstantragsgegner Rekurs an das Gericht zweiter Instanz. Der Antragsteller ist Mieter der Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses H***** in *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin verbunden ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 31, 32 und 33. Diese Objekte wurden von ihr zu einer Wohnung zusammengelegt und mit Mietvertrag vom 18. 6. 1996 an den Antragsteller zu einem Mietzins von monatlich S 10.300 zuzüglich Betriebskosten und USt vermietet, wobei das Mietverhältnis auf drei Jahre befristet wurde. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Hauptmieterin des Bestandobjektes *****, Geschäftslokal. Aufgrund eines Vertrages vom 7. 11. 1996 ist die beklagte Partei seit 1. 1. 1997 Untermieterin dieses Objekts. Mit ihrer Klage vom 25. 7. 2000 bzw aufgrund einer Klageausdehnung begehrt die Klägerin die Zahlung von seit September 1998 bis einschließlich Oktober 2000 ausständigen Untermietzinsen von zusammen S 6,450.000,-- sowie die Räumung des Bestandobjektes, weil die Beklagte in qual... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte der klagenden Partei im zweiten Rechtsgang 250.000 S sA zu und wies das Mehrbegehren von 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es verwies zu der vom Beklagten behaupteten Nichtigkeit auf den im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs - wie schon im aufgehobenen Ersturteil - bejaht wurde. Im Übrig... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 25. 4. 1996/8. 5. 1996 erwarb die Antragsgegnerin von der I***** GmbH vier Eigentumswohnungen im Haus*****, darunter auch die verfahrensgegenständliche Wohnung top Nr 6 (auch top Nr 6/7). Das Miteigentum und "Wohnungseigentum" der Antragsgegnerin wurde bücherlich einverleibt. Zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt schloss die Antragsgegnerin mit dem Antragsteller einen Mietvertrag über diese Wohnung im Haus***** zu einem monatlichen Nettohauptmiet... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Antragsteller Hauptmieter sind. Nicht fest steht, dass diese die einzigen Hauptmieter sind. Aus dem Schlichtungsstellenakt, Mieterliste S 10 ergibt sich der Hinweis darauf, dass es noch weitere Hauptmieter geben könnte. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde nur die Ladung zum Lokalaugenschein in allen drei Stiegen im Haus angeschlagen (ON 12), nicht jedoch der Hausanschlag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung oder ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von ca 191 m**2, die teilweise auf der Liegenschaft R*****straße 1 und teilweise auf der Liegenschaft S*****gasse 4 gelegen sind. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses R*****straße 1. Sie war auch ursprünglich Eigentümerin des Hauses S*****gasse 4, verkaufte dieses jedoch im Jahr 1978 an Dr. Reinhard H*****, der nunmehr Wohnungseigentümer hinsichtlich jener Geschäftsräumlichkeiten i... mehr lesen...
Begründung: Am 31. 5. 2000 brachte der Kläger beim Landesgericht Feldkirch als Handelsgericht gegen die beklagte Partei eine Klage auf Zahlung von S 534.221,85 sA ein. Er brachte darin vor, er sei 17 Jahre lang, nämlich von Juni 1982 bis einschließlich 31. 5. 1998, als unselbständiger Vertreter bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen. Ab 1. 6. 1998 sei er dann für die beklagte Partei als selbständiger Handelsvertreter mit bestimmten Provisionsvereinbarungen tätig gewesen.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im amtswegigen Prüfungsverfahren des Erstgerichts über seine Zuständigkeit in einer Rechtssache der streitigen Gerichtsbarkeit gemäß § 41 JN hat die beklagte Partei keine Parteistellung. Ihr steht daher nach ständiger Rechtsprechung kein Rechtsmittel gegen den Beschluss zu, mit dem das Gericht zweiter Instanz infolge Rekurses der klagenden Partei den Zurückweisungsbeschluss aufhebt und dem Erstgericht die Einleitung des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuchungsg... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1994 Hauptmieter der 35 m2 großen Wohnung top 20 des Hauses S*****, das der Antragsgegnerin gehört. Der Mietvertrag war zunächst mündlich abgeschlossen worden; am 17. 11. 1994 unterfertigten die Parteien einen schriftlichen Mietvertrag, der eine ab 1. 1. 1994 beginnende Befristung des Mietverhältnisses auf fünf Jahre vorsah. Am 29. 10. 1998 stellte der Antragsteller bei der Schlichtungsstelle der Stadt Graz den Antrag "auf Überprüf... mehr lesen...
Begründung: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für den 13. Bezirk und dann gemäß § 40 Abs 2 MRG beim Erstgericht gestellte Begehren auf Überprüfung des von der Antragsgegnerin vom 1. 2. 1996 bis zum 30. 11. 1997 eingehobenen Hauptmietzinses für die 51,48 m2 große Wohnung top 7 und 10 im Haus ***** wurde vom Erstgericht wie folgt entschieden: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller (der Drittantragsteller als Rechtsnachfolger der zum 31. 8. 1997 aus dem Mietverhältnis ausgeschiedenen Evelyn K*****) waren von Anfang Oktober 1996 bis Ende Juli 1998 gemeinsam Hauptmieter einer 161 m2 großen Wohnung im Haus ***** das den Antragsgegnern gehört. Sie hatten die Wohnung zum Zweck eines Hochschulstudiums gemietet. Der vereinbarte Mietzins von S 10.000,-- zuzüglich USt monatlich enthielt auch ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsg... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wortlauts des Entscheidungsbegehrens und der zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen verwarf das Erstgericht die von den Antragsgegnern erhobene Einrede der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs. Einem dagegen von den Antragsgegnern erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, sie sei Mieterin der Wohnung top Nr 11a in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus ***** in*****. Sie habe am 9. 3. 1992 mit der Fünftantragsgegnerin einen sogenannten Untermietvertrag abgeschlossen. Dabei liege jedoch ein Scheingeschäft mit Umgehungsabsicht gemäß § 2 Abs 3 MRG vor. Die monatliche Miete in Höhe von S 5.500 bezahle sie an die Drittantragsgegnerin bzw den Viertantragsgegner. Die Wohnung sei nur 30 m**2 groß und der Kateg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der gerügte Mangel des Berufungsverfahrens sowie die gerügte Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der gerügte Mangel des Berufungsverfahrens sowie die gerügte Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den diesbezüglichen Ausführungen d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 1. 6. 1994 bis einschließlich Februar 1997 Hauptmieterin einer Wohnung im ersten Stock des Hauses ***** in*****, welches im damaligen Zeitraum im Eigentum der Antragsgegner stand. Mit Entscheidung des Stadtmagistrates I***** vom 22. 6. 1998 wurde über Antrag der Mieterin der zulässige Hauptmietzins gemäß § 16 Abs 1 Z 2 MRG für die Dauer des Mietverhältnisses mit monatlich S 5.658 bestimmt, die Angemessenheit des Entgelts für... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauseigentümerin des Hauses B*****, der Antragsteller ist Mieter des Bestandobjektes Nr 8 dieses Hauses. Er schloß am 4. 12. 1996, beginnend ab 1. Dezember 1996, einen schriftlichen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ab. Das Bestandobjekt entspricht der Kategorie A und ist 34,69 m2 groß. Im Revisionsrekursverfahren ist weiters unstrittig, daß ein Richtwertmietzins einschließlich Zuschlägen in Höhe von S 68,51/m2 zulässig ist. Der Antragsteller b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist die Adoptivtochter der am 24. 2. 1994 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 17. 2. 1989 samt Nachtrag vom 19. 8. 1989 verstorbenen Maria H*****. Die Erblasserin hatte letztwillig angeordnet, daß die Klägerin die Grundstücke 3369 und 3370, jeweils EZ 1626 GB St. G*****, in ihr Alleineigentum erhalten und gemeinsam mit Grete L***** und 14 weiteren namentlich genannten Personen, zusammen sohin 16 Personen, zu gleichen Teilen Vermächt... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen sind die Streitteile und Ulrike Z***** Gesellschafter der "Pension ***** GesmbH". Mit Vergleich vom 5. 12. 1997 hätten sich der Beklagte sowie Ulrike Z***** verpflichtet, dem Kläger S 800.000 sA bis 31. 5. 1998 zu zahlen, wobei der Beklagte sich für den Fall der nicht termingerechten Zahlung verpflichtet habe, die Geschäftsführung der genannten GesmbH zurückzulegen. Da weder Zahlung geleistet noch die Geschäftsführung zurückgelegt worden sei,... mehr lesen...