Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. 5. 1995, 5 S 815/95b, zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma H. T* GmbH (im folgenden kurz: Gemeinschuldnerin) bestellt. Der (zunächst Zweit-)Beklagte und seine zunächst erstbeklagte (während des Verfahrens verstorbene) Ehefrau Gertrude W* (deren Alleinerbe der nunmehr verbliebene Beklagte ist) waren bücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1283 KG A* samt Zinshaus L*. Mit schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der Vater des Erstklägers und der Schwiegervater der Zweitklägerin. Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1993 übertrugen der Beklagte und seine Gattin die ihre landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft in A***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus in das Eigentum der Kläger. Die Übergeber behielten sich ein bis 31. 12. 1995 befristetes Fruchtnießungsrecht und weiters ein Wohnungsrecht sowie Benützungsrechte an folgenden Räumlichkeiten und Teilen... mehr lesen...
Begründung: In Frage steht, ob der "anrechenbare monatliche Hauptmietzins" im Sinn des § 18 Abs 1 Z 6 iVm § 18 Abs 2 MRG für die Wohnung der Viertantragsgegnerin mit 75 oder 50 % des Richtwerts zu berechnen ist, wofür die Einordnung der Wohnung in die Ausstattungskategorie B oder C maßgeblich ist. In Frage steht, ob der "anrechenbare monatliche Hauptmietzins" im Sinn des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 2, MRG für die Wohnung der Viert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd § 46a Abs 4 MRG Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG relevanten Unternehmensbegriff (vgl. zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = relevanten Unternehmensbegriff vergleiche zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = immolex 1998, 136 = RdW 1998, 460) richtig wieder. Danach fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete, sondern auch ohne eine solche Gewi... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals im Haus H*****-F*****-Straße **********I*****. Die Antragsgegnerin ist Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft. Aufgrund eines vollstreckbaren Auftrags des Stadtmagistrats I***** hatte die Antragsgegnerin im Jahr 1992 die Erdbebensicherheit des genannten Objekts durch umfangreiche Bauarbeiten herbeizuführen, was bewirkte, daß der Antragsteller in der Zeit vom 29. 2. 1992 bis 31. 5. 1992 den Geschäftsbetrieb im Bestandob... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, der Antragsgegner habe gegenüber der Antragstellerin durch die Vorschreibung von monatlich S 6.100 zuzüglich 10 % Umsatzsteuer für das Bestandobjekt ***** das gesetzlich zulässige Zinsausmaß zu den Zinsterminen 1. 8. 1994 bis 1. 12. 1995 um monatlich je S 3.991,64 zuzüglich 10 % Umsatzsteuer überschritten. Da kein Ausnahmetatbestand hervorgekommen sei, sei von der Zulässigkeit des Richtwertzinses nach § 16 Abs 2 bis 4 MRG auszugehen. Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind zu folgenden Anteilen Miteigentümer des Hauses Wien 1, *****ring ***** (= G*****gasse *****): Erstbeklagte zu 11/100 = 33/300 Zweitbeklagte zu 1/10 = 30/300 Drittbeklagter zu 1/20 = 15/300 Viertbeklagte zu 1/20 = 15/300 Fünftbeklagte zu 106/300 Sechstbeklagter zu 53/300 Siebentbeklagte zu 16/100 = 48/300. Der Kläger ist Mieter des Objektes top 6a in diesem Haus. Der Kläger kündigte mit... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund des Mietvertrags vom 7. 2. 1979 Mieter einer Wohnung in einem im Eigentum des Klägers stehenden Haus. Für den Zeitraum September 1994 bis Mai 1997 wurde ihm ein monatlicher Hauptmietzins von S 604,68 zuzüglich Betriebskosten in jeweils unterschiedlicher Höhe zwischen S 884,-- und S 1.066,-- und Umsatzsteuer vorgeschrieben. Mit seiner am 8. 3. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte der Kläger (unter Berücksichtigung der in der Tagsat... mehr lesen...
Norm: KO §46MRG §37
Rechtssatz: Die Verweisung vermögensrechtlicher Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter vom streitigen ins außerstreitige Verfahren nach § 37 MRG verändert deren rechtliche Qualifikation nicht. Ein Anspruch, der im streitigen Verfahren als Masseforderung zu behandeln wäre, behält daher auch im Außerstreitverfahren diese Eigenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 274/98z ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger sind Hälfteeigentümer des Hauses *****. Die beklagte Partei ist Mieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses liegenden Geschäftslokales samt Nebenräumen. Die Kläger begehren zu 5 C 1436/92s des Erstgerichts die Entfernung des im Lichthof des Hauses aufgestellten Kühlaggregates, der an der hofseitigen Fassade angebrachten Schächte und der Stahltür zwischen Hauseinfahrt und Hof sowie die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der Fassade und der Tür... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger (Liegenschaftseigentümer) begehren von den Beklagten (Mieter der Objekte 14 und 14a bzw 15 auf der Liegenschaft der Kläger) die Entfernung einer Durchgangstüre zwischen den Bestandobjekten Nr.14 und Nr.14a sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch eine ununterbrochene Trennmauer zwischen den genannten Objekten mit der
Begründung: , die Beklagten hätten den genannten Durchbruch ohne Zustimmung der Liegenschaftseigentümer und trotz der Mie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 19 bzw 20 verbunden. Sie brachten vor, sie seien davon verständigt worden, daß die Miterrichterversammlung am 27.2.1997 folgende Beschlüsse gefaßt habe: "1.) a) Der Abrechnung der Miterrichter- gemeinschaft wird das Gutachten Ing.Helmut K***** vom 15.11.1996 zugrundegelegt. Die Kostenaufteilung erfolgt nach Anteilen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses und der zulässig anfallenden Betriebskosten sowie den Antragsgegner auf Zurückzahlung der Überschreitungsbeträge zu verhalten, in das streitige Verfahren und trug dem Antragsteller auf, seinen Antrag den gesetzlichen Erfordernissen einer Klage (§ 226 ZPO) anzupassen. Das Erstgericht überwies den Antrag des Antragstellers auf Feststellung des angemessenen Hauptmie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verfügt unter anderem über eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung von Erdarbeiten und ist zu Mauererrichtungen befugt. Er errichtete 1992 im Auftrag des beklagten Bauherrn auf dessen Grundstück eine 8 m hohe Stützmauer, die einen Parkplatz gegen einen Berghang stützen sollte. Bodenuntersuchungen wurden nicht vorgenommen. Die Mauer wurde in Trockenbauweise (Trockensteinschlichtung) hergestellt. Die Arbeiten waren am 9.10.1992 beendet. Die Partei... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §41
Rechtssatz: Anträge auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung müssen für den vorliegenden Rechtsstreit präjudiziell sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Betriebskostenabrechnung erst auf die Vorschreibung der Betriebskosten im folgenden Jahr auswirkt. Entscheidungstexte 4 Ob 295/97d Entscheidungstext OGH 07.10.1997 4 Ob 295/97d ... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §41
Rechtssatz: Eine Unterbrechung des gesamten Rechtsstreites im Hinblick auf den Antrag, die Höhe einer geringfügigen Teilforderung zu überprüfen, wäre nicht notwendig und auch sachlich nicht gerechtfertigt. Kann nämlich schon darüber abgesprochen werden, daß der Beklagte jedenfalls einen Teil der eingeklagten Mietzinsforderung schuldet, dann besteht kein Hindernis, hierüber - mit Teilurteil - zu erkennen. Sofern insoweit ein... mehr lesen...
Begründung: Die Kägerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, vermietete dem Beklagten in ihrem Hause L*****, eine Wohnung im Ausmaß von mehr als 100 m2. Im Verfahren 9 C ***** des Bezirksgerichtes L***** hatten sich die Parteien auf einen monatlichen Mietzins von S 7.580 geeinigt. Mit der Behauptung, daß der Beklagte nicht den gesamten von ihm geschuldeten Mietzins beglichen habe, begehrt die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Rückstandes von - letztlich ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht erkannte die Erhöhung der Hauptmietzinse für die Mietgegenstände des Hauses Parkstraße 17 in der Zeit vom 1.1.1996 bis 31.12.2005 in jeweils ziffernmäßig bestimmter Höhe als zulässig. Es trug den Antragstellern weiters gemäß § 19 Abs 2 MRG die Vornahme der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erhaltungsarbeiten, deren Kosten im Gesamterfordernis veranschlagt sind, binnen einer Frist von einem Jahr auf. Was den einzig... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ*****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNR 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an den Objekten "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und vom... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcMRG §37
Rechtssatz: Die Sachlegitimation ist keine Frage des formellen, sondern des materiellen Rechtes. Entscheidungstexte 5 Ob 196/97b Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 196/97b 5 Ob 125/08f Entscheidungstext OGH 24.06.2008 5 Ob 125/08f Vgl; Beisatz: Die Frage der Aktivlegitimation als materiellrechtliche Erf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria W*****, vertreten durch Dr.Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B***** AG, ***** vertreten durch Dr.Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 65.048,56 s.A. i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Revisionsrekurs ON 52: Dieses Rechtsmittel richtet sich gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes (ON 48), mit dem einerseits der Beschluß des Erstgerichtes vom 4.3.1996, ON 34, bestätigt, andererseits ein gegen den Beschluß und Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 5.2.1996, ON 30, erhobener zweiter Rekurs (zum ersten siehe Punkt 2) zurückgewiesen wurde. Diese unterschiedlichen Erledigungen erfordern getrennte Ste... mehr lesen...
Rechtssatz: § 28 MRG ist nur anwendbar, wenn die als Gegenleistung für die Überlassung des Mietobjekts bedungenen Arbeitsleistungen gerade nicht Gegenstand eines Dienstvertrags sind, also ohne die für einen solchen wesentliche persönliche und wirtschaftliche Unterordnung, ohne Bindung an Weisungen des anderen Teils und ohne Eingliederung in dessen betriebliche Organisation zu erbringen sind. Diese Bestimmung hat also jenen Fall im Auge, bei dem lediglich einzelne nach Art und Umfang besti... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Rückzahlungsbegehren (hier: § 27 MRG) gegen mehrere mögliche Antragsgegner gerichtet und ruft auch nur einer der Antragsgegner das Gericht an, so geht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle hinsichtlich aller Antragsgegner auf das Gericht über. Diese Rechtsfolge entspricht durchaus der Vorschrift des § 40 Abs 1 Satz 1 MRG, wonach die Partei, die sich mit der Entscheidung der Schlichtungsste... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zuge... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 GMRG §37MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Wurde anläßlich eines Rekurses gegen einen Sachbeschluß imVerfahren nach § 37 MRG dieser und das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben, dann war das Rekursgericht funktionell als Berufungsgericht tätig. Die Anfechtung eines solchen Beschlusses des Rekursgerichtes ist daher gemäß § 519 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG ohne Rücksicht auf den Wert des Entscheidungsgegenstandes... mehr lesen...