Begründung: Die B***** GmbH mit Sitz in G***** ist zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Wels eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichts Steyr vom 14. 12. 2009 zu 14 S ***** das Konkursverfahren eröffnet; zum Masseverwalter wurde Dr. G***** G*****, Rechtsanwalt in L*****, bestellt. Das Konkursverfahren ist nach wie vor aufrecht. Zwischen dem 18. 12. 2009 und dem 19. 2. 2010 wurden in der Insolvenzdatei mehrere Teilschließungen des U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des Senats wurde mehrfach veröffentlicht und besprochen (4 Ob 208/09f = MR 2010, 206 [Walter] = jusIT 2010/41, S 96 [Handig] = ÖBl-LS 2010/124 [Büchele] = ecolex 2010/215 S 584 [Horak] = wbl 2010, 316/124 = RdW 2010, 346 = EvBl-LS 2010/101 = GRUR Int 2011, 77 - Mozart Symphonie No 41; Reis, Zur Rechtfertigung 'geringfügiger' Eingriffe in das Urheberrecht, MR 2011, 22). Hinsichtlich Vorbringen und Sachverhalt im S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*****, 2. D*****, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weitere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Michael M*****, 2. Beate M*****, beide *****, beide vertreten durch Stock ? Rafaseder ? Gruszkiewicz Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Christa H*****, 2. Gottfried S*****, 3. Nicola K*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 10. Dezember 2004 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der Scheidung verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je 300 EUR für den 2000 geborenen Samuel und die 2002 geborene Sarah. Der Vater war damals zu 60 % an einer GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er war. Am 25. März 2008 beantragten die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen, die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters ab 1. April 2008 zu ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 329 GB ***** mit der Grundstücksadresse ***** und den darauf befindlichen Gebäuden (das sog Benediktinerstift S*****). Die Antragstellerin ist Mieterin der Räumlichkeiten ***** 6/XI/1/1, ***** 6/XII/1/1, ***** 6/XII/1/2 und ***** 6/XIII/1/2, worin sie eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt. Das Gebäude, in dem die Bestandräumlichkeiten gelegen sind, wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss ausgesprochen, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer (richtig: Eigentümergemeinschaft) der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I) in seinem Punkt 1, mit dem die Wohnungseigentümerschaft (richtig: Eigentümergemeinschaft) den Verwaltungsvertrag mit der Hausverwaltung A***** & S***** KEG aus wichtigem Grund gemäß § 21 Abs 3 1. Fall WEG 2002 kündigt, rechtswirksam, und II) in Punkt 2, mit dem die Wohnungseigentümergemeinschaft ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Erich H*****, und 2. Helmut B*****, beide vertreten durch Martin Gruber, Verein Mieter informieren Mieter, 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, gegen die Antragsgegnerin D***** AG Gemeinnützige Aktiengesellschaft, *****... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, wurde am 18. 10. 2006 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller waren zunächst Nutzungsberechtigte (Mieter) der Wohnungen auf dieser Liegenschaft. Die Erstantragstellerin hat mit Kaufvertrag vom 12. 12./21. 12. 2005, 95/2527-Anteile der Liegenschaft erworben, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 6, Stiege 1, und 7/2527-Anteile, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht am Kfz-Abstellplatz 6 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 8, GB *****. Diese Grundbuchseinlage besteht unter anderem aus den Grundstücken 79/8 landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 19.439 m², dem Grundstück 79/22 Baufläche (begrünt) mit 946 m² und dem Grundstück 79/23 Baufläche (begrünt) mit 885 m² und weist eine Gesamtfläche von 137.053 m² auf. Ob dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 16 das Bestandrecht am Grundstück 79/8 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG, dem Verwalter die Durchführung diverser Handlungen aufzutragen. Das Erstgericht wies diese Anträge ohne Durchführung eines Beweisverfahrens mit „Sachbeschluss“ mit der
Begründung: ab, der geltend gemachte Anspruch sei in § 30 Abs 1 Z 5 WEG bzw in § 52 Abs 1 Z 3, 6 WEG nicht gedeckt. Die Entscheidung wurde dem Vertreter des Antragstellers am 5. 1. 2009 zugestellt, der von ihm dagegen erhobene Rekurs jed... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Beklagten ein; da der geltend gemachte Anspruch zwar bescheinigt sei, der Nachweis der mangelnden Neuheit im Hauptverfahren aber möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten noch erbrac... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) wurde am 16. 8. 1988 bei einem Verkehrsunfall, im Zuge dessen er als Radfahrer von einem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw niedergestoßen wurde, ua am
Kopf: verletzt. Das Verschulden traf den Lenker des Pkws. Der Kläger erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Hirnrindenquetschung, die zu neurologischen Störungen (Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen etc) führten. Diese löste... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war bis zum 31. 12. 2002 Verwalterin der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft *****. Mit 1. 1. 2003 wurde die S***** GmbH zur neuen Verwalterin bestellt, die auch die Verwaltungstätigkeit aufnahm. Per 31. 12. 2002 betrug die Rücklage der Antragstellerin 9.189,82 EUR, dies laut Abrechnung der Antragsgegnerin und unter Abzug eines nicht berechtigten Kostenaufwandes von 3.185,07 EUR aus dem Verfahren 11 Cg 6/04a des Handesgerichts Wien, womit die... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geborene Minderjährige I***** begehrte vom unterhaltspflichtigen Kindesvater Sonderbedarf von 3.191,50 EUR. Sie habe ein außergewöhnliches Talent für das Eiskunstlaufen; überdies wirke diese Sportart ihrem angeborenen Hüftleiden entgegen. Sie sei Mitglied eines Eislaufvereins; im Zuge dessen nehme sie an - teilweise verpflichtenden - Meisterschaften teil. Der Betrag von 3.191,50 EUR sei für Eiskunstlaufausrüstung, Trainingsstunden etc aufgewendet worden. Das... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Dr. Hildegard M*****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Ing. Hartfried C*****, 2. Dipl.-Ing. Dr.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Jan K*****, vertreten durch Robert Knoll, dieser vertreten durch Mag. Michaela Schinnagl, beide Mietervereinigung Österreichs, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen di... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Unrichtigkeit einer Verwalterabrechnung dadurch bewirkt werde, dass der Verwalter Kosten für eigenmächtig durchgeführte, von den Mit- und Wohnungseigentümern nicht akzeptierte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung verrechne. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber hat jedoch weder diese noch sonst eine Fra... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht Zell am See behängt zu AZ 28 Msch 3/08x ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestütztes Verfahren wegen Abänderung eines zu AZ 28 Msch 1/05y (hiemit verbunden 28 Msch 6/05h) ergangenen Sachbeschlusses in einem Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG. In diesem Verfahren lehnte der Antragsteller den dort zur Entscheidung im Rekursverfahren berufenen Senat des Landesgerichts Salzburg als befangen ab. Das Landesgericht Salzburg wies den Ablehnungsantrag des Ant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Angelika H*****, 2. Maria H*****, 3. Bartholomäus G*****, 4. Linda L*****, 5. Markus E*****, 6. Andrea F*****, alle *****, alle vertreten durch Ing. Josef Robert M*****... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen entstammen der geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Alle Beteiligten sind deutsche Staatsbürger. Nach der Scheidung lebten die Kinder zunächst im Haushalt des Vaters in Deutschland. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. Jänner 2007 wurde der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Minderjährigen übertragen. Die elterliche Obsorge steht beiden Eltern zu. Seit 8. April 2007 leben die Kinder im Haushalt der Mutter. Mit am 18. Juni 2007 beim Ers... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil gefestigte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob die Bekämpfung eines vom vereinbarten Mietzins abweichend vorgeschriebenen Mietzinses bzw die Vorschreibung eines gar nicht vereinbarten Mietzinses bereits dann im außerstreitigen Verfahren erfolgen könne, wenn der Antragsteller sich im verfahrenseinleitenden Antrag darauf stützt, dass die Vorschreibung nicht dem... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) J***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Nikolaus Schirnhofer, Rechtsanwalt in Wien, 2.) C***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin L***** GmbH, *****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der
Begründung: , die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren aufgrund der Schluss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses G***** in 1010 Wien. Die Antragsgegnerin ist Mieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr 13. Am 1. 7. 2005 fand ein Verwalterwechsel statt. Die neue Hausverwaltung führte eine angekündigte Hausbegehung durch, um den Zustand des Hauses und der Bestandobjekte zu ermitteln. Dabei sollte auch festgestellt werden, ob nicht Schäden bestünden, die von der Antragstellerin zu beheben wären. Der konkrete Anlass für den Wunsch ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Kleingartenverein, dem auch der Beklagte als Mitglied angehört, ist Generalpächter einer Kleingartenanlage in Wien. Der Beklagte ist aufgrund des Unterpachtvertrags vom 24. 10. 1983 Unterpächter einer Kleingartenparzelle, auf der ein Gebäude mit einer Grundfläche von 39,94 m² und ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 21,94 m² errichtet ist. Punkt 2 des Unterpachtvertrags lautet: „Der Unterpachtzins für diese Gartenparzelle beträgt derzeit [.....] im J... mehr lesen...