Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der beim Landesgericht Feldkirch zu FN ***** eingetragenen Willy H***** GmbH mit dem Sitz in H***** und der Geschäftsanschrift in *****, über die Rekurse und Revisi... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1MRG §37
Rechtssatz: Das Begehren auf selbständige Feststellung, dass eine Wertsicherung des vereinbarten Hauptmietzinses nicht vereinbart worden sei, ist im Katalog der im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren zu entscheidenden Angelegenheiten des § 37 Abs 1 MRG nicht angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 214/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 214/07t ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Andreas R*****, vertreten durch Dr. Romana Aron, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, Antonsplatz 22, 1100 Wien, gegen die Antragsgegnerin S***** W*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. 12. 2003, AZ 24 Cg 123/03z, wurde der nunmehrige Wiederaufnahmskläger gemeinsam mit der bereits verurteilten „G*****" HandelsgesmbH zur Herausgabe zweier Pkw oder zur Zahlung von EUR 8.462,50 sA bzw EUR 11.741,22 sA verurteilt. Nach den Klagebehauptungen hatte der nunmehrige Wiederaufnahmskläger zwei Kreditverträge vom 11. 12. 2002 und 17. 6. 2002 zur Finanzierung der Fahrzeugkäufe als Mitantragsteller unterfert... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest: Der Beklagte ist seit 1977 Mieter einer Wohnung im Haus des Klägers, der die Liegenschaft 2003 kaufte. Das Haus (angeschlossen ist ein Stall) verfügte seit jeher über drei Wohnungen. Die dritte Wohnung im Haus war so integriert, dass sich zwei Räume im Erdgeschoss befanden und ein Raum im Obergeschoss. Wasser war in diese Wohnung eingeleitet, das WC befand sich jedoch am Gang. Im ersten Stock befand sich die Wohnung mit der Bezeichnung top N... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1341 GB ***** mit dem Haus *****. Die Liegenschaft wird im Nordosten von der stark befahrenen G*****straße, im Südosten von der ruhigeren L*****gasse und im Westen von einem Gehweg begrenzt. Der 600 bis 700 m² große Garten, allgemeiner Teil der Liegenschaft, ist vom Lärm der G*****straße annähernd gleich betroffen. Die Antragsteller sind Eigentümer von gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 68/464... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin als Mieterin und die Antragsgegnerin als Vermieterin hatten am 19. 2. 1986 einen Mietvertrag abgeschlossen, nach welchem das Bestandobjekt als solches der Kategorie B gelten sollte. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle vom 5. 4. 1993 war der Antragsgegnerin in einem Verfahren nach den §§ 18, 19 MRG die Anhebung des Hauptmietzinses für die Zeit von 1. 6. 1993 bis 31. 5. 2003 bewilligt worden, wobei für die von der Antragstellerin in Bestand genommene W... mehr lesen...
Begründung: Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im Schlichtungsstellenverfahren mit der Behauptung, der Antragsgegner sei nicht zu Anhebung des Mietzinses gemäß § 46a MRG ab 1. 1. 1996 berechtigt gewesen, (ausschließlich) beantragt, „es möge der Antragsgegner verpflichtet (und schuldig) erkannt werden, der Antragstellerin den Betrag von S 203.590,80 samt stufenweisen Zinsen" zu zahlen. Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Salwa B*****, vertreten durch Mag. Andrea Willmitzer, Rechtsanwältin in Baden als Verfahrenshelferin, wider den Antragsgegner DI Abder-Razzak Hani S*****, vertreten durch Mag. Georg Rupprecht,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. 1. 2005 zu 28 Se 262/04i wurde über das Vermögen der beklagten GmbH mangels Kostendeckung der Konkurs nicht eröffnet. Am 16. 2. 2005 wurde die Rechtskraft dieses Beschlusses bekanntgegeben. Im Firmenbuch findet sich der Vermerk „Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 39 FBG aufgelöst". Eine Löschung der Beklagten im Firmenbuch ist bisher nicht ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist auf Grund des Mietvertrags vom 18. 12. 1999 seit 1. 1. 2000 Hauptmieter der Wohnung Top 11 im Haus E*****Gasse ***** (EZ *****). Der vereinbarte Hauptmietzins beträgt netto 40.000 Schilling (= 2.906,91 Euro). Zur Zeit des Mietvertragsabschlusses bestand an der Liegenschaft schlichtes Miteigentum; Wohnungseigentum wurde erst im Jahre 2001 zu TZ 4669/2001 begründet. Die Erstantragsgegnerin ist seither Wohnungseigentümerin der Wohnung Top 11. Der An... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin vermietete an die Antragstellerin eine Wohnung. Die Antragstellerin nahm in der Wohnung mit Zustimmung der Hausverwaltung größere Investitionen vor. Als die Antragstellerin im Jahr 2003 beabsichtigte, ihr Mietverhältnis zu beenden, erkundigte sie sich bei der Hausverwaltung über die weitere Vorgangsweise. Der Mitarbeiter der Hausverwalterin meinte, es genüge eine außergerichtliche Kündigung, die Wohnung müsse besenrein übergeben werden. Die Antragst... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren im streitigen Verfahren in Form einer Stufenklage, die Beklagte schuldig zu erkennen, für bestimmte Zeiträume über die von den Klägern an die Beklagte bezahlten Beträge betreffend die Liegenschaft EZ 421 GB 44217 Weidenholz und die getätigten Ausgaben Rechnung zu legen sowie den Klägern die sich aufgrund der Rechnungslegung ergebenden zuviel eingehobenen Beträge in bestimmten Prozentsätzen zurückzuzahlen. Die Beklagte erhob den Einwand der Unzulässi... mehr lesen...
Begründung: In dritter Instanz ist nur mehr die Rechtsfrage zu beantworten, ob die Rechtskraft einer Entscheidung über die Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 18 MRG den Mieter daran hindert, in einem anschließenden Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses die Unzulässigkeit der Überwälzung des Erhöhungsbetrages nach § 18 Abs 5 Z 1 MRG geltend zu machen. Die hiefür maßgeblichen Verfahrensergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: In dritter Instanz i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach § 55 Abs 4 JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.406,95 EUR sA und im Umfang des Feststellungsbegehrens betreffend 42.723,28 EUR wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Erstgericht wies die auf Zahlung von 153.924,88 EUR sA und Feststellung gerichtete Verbandsklage nach Paragraph 55, Absatz 4, JN a limine im Umfang des Leistungsbegehrens von 92.40... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Klägerin in ihrer Revision gestellte Abänderungsantrag auf nachträgliche Zulassung der Revision nach § 508 ZPO ist verfehlt (§ 502 Abs 1 iVm § 502 Abs 5 Z 4 ZPO). Die Revision ist als außerordentliche Revision zu behandeln. Da der vorliegende Zulassungsantrag die
Gründe: enthält, warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO),... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Verfahren nach § 37 MRG beschränkt die Mitwirkungspflicht der Parteien, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, die dem Untersuchungsgrundsatz innewohnende richterliche Erhebungspflicht (RIS-Justiz RS0070480; RS0083783 ua). Nur wenn bereits in erster Instanz entsprechendes Tatsachenvorbringen erstattet worden wäre oder sonst hervorgekommen wäre, dass dem Antragsteller bei Anmietung des Geschäftslokals die Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin, die Beklagte ist schlichte Miteigentümerin der Liegenschaft, auf dem das Haus erbaut ist. An den Anteilen der Beklagten wurde die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 angemerkt. Wohnungseigentum wurde bis jetzt nicht begründet. Aufgrund einer in Rechtskraft erwachsenen Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien steht fest, dass der gesetzlich zulässige Mietzins für die von der Klägerin gemie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Wiederaufnahmsantrag der Antragsgegner betreffend den Zwischensachbeschluss zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93; 5 Ob 104/02h). Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses richtet sich d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der eine Abberufung und Neubestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage betreffende Sachbeschluss des Erstgerichtes aufgehoben und dem Erstgericht eine nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende neuerliche Entscheidung aufgetragen. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der abberufenen Hausverwalterin (die selbst vom Gericht bestellt war und ihre Enthebung betrieben hatte) erhobene Revisionsrekur... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Für eine Verfahrensstellung kommt es nicht darauf an, wer in die Entscheidung der Schlichtungsstelle als Partei aufgenommen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 68/03s Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 68/03s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118006 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstantragsgegnerin die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse nach § 27 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 14 MRG. Anlässlich der Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG bezeichnete der Antragsteller als Antragsgegner zusätzlich zur bisher in Anspruch genommenen Gegnerin auch den späteren Zweitantragsgegner als Verfahrensgegner. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstant... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des Preises für Wohnungseigentum gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG iVm §§ 13, 15 WGG. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 7. 9. 1995 begehrte der Antragsteller die Überprüfung der Angemessenheit der Grundkosten und Aufschließungskosten im Zusammenhang mit der Angemessenheit des P... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 WEG 1975 a limine zurück, weil kein Fall dieser Gesetzesstelle vorliege und es offenbar eines Zivilprozesses bedürfe, um die Frage der Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung zu klären. Das Erstgericht wies den Sachantrag des Antragstellers auf gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte gemäß Paragraph 3, Absatz 2, WEG 1975 a limine zurück, weil kein Fall di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 7. 1947 geborene Kläger erlernte den Lehrberuf Installateur, übte diesen Beruf jedoch nicht aus. Er schloss vielmehr 1967 die Werkmeisterschule an der HTL, Fachrichtung Maschinenbau, mit der Werkmeisterprüfung ab und arbeitete anschließend zunächst als Maschinenschlosser, in weiterer Folge (seit 1995) als Werkstättenleiter und Werkmeister bei den Österreichischen Bundesforsten. Als Werkmeister hatte der Kläger etwa 20 ihm unterstellte Mitarbeiter; er ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Abs 4 MRG aus und stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegner als Vermieter eines bestimmten Geschäftslokales durch monatliche Hauptmietzinsvorschreibungen für die Zinsperioden 10/95 bis 12/98 und 6/00 das gesetzlich zulässige Ausmaß des Hauptmietzinses um bestimmte Beträge überschritten haben. Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG aus und stell... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Die sukzessive Zuständigkeit in Mietrechtsangelegenheiten außer Streitsachen, bewirkt ein spezifisches Prozesshindernis der Streitanhängigkeit, sodass selbst unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 39 MRG (also vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle) eine parallele Verfahrensführung über idente Ansprüche verhindert wird. Demnach kommt auch eine Anrufung der Schlichtungsstelle nicht in Betracht, wen... mehr lesen...
Begründung: In ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt die Antragstellerin von den Erst- bis Viertantragsgegnern die Bezahlung eines Betrages von S 350.000, welchen sie bei Anmietung der Wohnung top Nr 47 im Haus***** bezahlt habe, ohne dass im Bestandobjekt eine gleichwertige Gegenleistung vorhanden gewesen sei. Die Schlichtungsstelle wies das Begehren hinsichtlich der Erst- und Zweitantragsgegner (= Hauseigentümer) ab, verpflichtete die Drittantragsgegnerin (= Verwalterin) zur... mehr lesen...