Begründung: Der Antragsteller ist seit 1969 Eigentümer der Liegenschaft Kapfenberg, Grazer Straße 6. Das auf dieser Liegenschaft im Jahre 1579 errichtete Haus besteht aus einem Hauptgebäude, das einen ersten Stock aufweist, und einem angebauten niedrigeren Nebengebäude. Im Hauptgebäude sind im Erdgeschoß zwei Geschäftsräume und im ersten Stock drei Wohnungen untergebracht. Im Nebengebäude befinden sich unter anderem ein Friseurgeschäft und das von der Antragsgegnerin gemietete Mag... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer zunächst beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von 239.250 DM samt Anhang. Der Beklagte sei Eigentümer der 126/546-Anteile der Liegenschaft EZ 109 II KG Niederau, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 3 a verbunden sei. Um der Klägerin daran das Eigentum zu verschaffen, hätten die Streitteile am 21. Juli 1980 einen Optionsvertrag, einen Treuhandvertrag und einen Vertrag über die Verei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bMRG §37ZPO §528 C4
Rechtssatz: Soweit sich der Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Auftrag des Rekursgerichts an das Erstgericht wendet, über den Sachantrag (als Klage) das gesetzmäßige streitige Verfahren einzuleiten, fehlt es an der erforderlichen Beschwer. Entscheidungstexte 5 Ob 49/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 5 Ob 49/87 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37
Rechtssatz: Ein unrichtig im Verfahren nach § 37 MRG eingebrachter Antrag ist dem Streitrichter abzutreten (so schon 5 Ob 74/84 = MietSlg 36725/47). Entscheidungstexte 5 Ob 49/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 5 Ob 49/87 Veröff: MietSlg 39537 5 Ob 51/87 Entscheidungstext OGH 19.05.1987 5 Ob 51/87 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag der antragstellenden Hauptmieter auf Feststellung der Unzulässigkeit der Betriebskostenabrechnung der Antragsgegner, mangelnder Fälligkeit eventuell ausgewiesener Betriebskostenrückstände und hilfsweise Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes zurück, weil darüber nicht im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG, sondern im streitigen Verfahren abzusprechen sei. Rechtliche Beurteilung Das von den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sachantrag der antragstellenden Hauptmieterin auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes zurück, weil darüber nicht im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG, sondern im streitigen Verfahren abzusprechen sei. Das von der Antragstellerin angerufene Gericht zweiter Instanz sprach aus, daß es den angefochtenen Beschluß derart abändere, daß es das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig aufhebe und die Rechtssache ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1ABGB §838aJN §1 BIaMRG §37WEG 2002 §52WGG 1979 §22
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des außerstreitigen Verfahrens wurde durch § 37 MRG erheblich ausgeweitet, doch wird der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, durch die Regelungen des § 37 MRG nicht berührt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Hauptmieterin Maria P*** hat in dem ausgedehnten Gebäudekomplex des Schottenstiftes in 1010 Wien, Freyung 6, Räumlichkeiten in Bestand. Für die 13 Stiegenhäuser der Baulichkeit sind 3 Wasserzähler vorhanden. Im Gebäude liegen vorwiegend Wohnungen. Es sind nicht sämtliche Bestandobjekte mit gesonderten Wasserzählern ausgestattet. Bis zum 31.Dezember 1983 (§ 47 Abs. 2 Satz 1 MRG) betrug der Betriebskostenanteil für das Bestandobjekt der Maria P*** 4,82. Der Hausverwa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, daß eine Kaufvereinbarung betreffend den Verkauf von Teilwaldrechten von Alfons A nicht unterschrieben und daher rechtsunwirksam sei; 2.) die Beklagten schuldig zu erkennen, die Umschreibung der Teilwaldrechte des Alfons A an den im Leutascher Waldprotokoll in Folio 7 bezeichneten Waldteilen auf die Namen der beiden Beklagten zu unterlassen und 3.) die Beklagten zur ungeteilten hand schuldig zu erkennen, Schlägerungen zu unterlass... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Die Beklagte bestritt den Zinsrückstand. Das Erstgericht sprach mit Beschluß aus, daß die Beklagte dem Kläger an rückständigen Mietzinsen bis einschließlich 30.5.1985 den Betrag von S 66,78 schulde. Den ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind seit 1.9.1972 Mieter einer im ersten Stock des den Klägern gehörenden Hauses Innsbruck, Leopoldstraße 37, gelegenen Wohnung. Ab 1.9.1975 war vertragsgemäß ein monatlicher, mit Basis September 1972 wertgesicherter Mietzins von S 1.500,-- zu bezahlen. Die Beklagten zahlten ungeachtet höherer Vorschreibungen ab 1.1.1978 einen monatlichen Hauptmietzins von S 1.681,-- und ab 1.11.1982 einen solchen von S 1.308,30. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende Kind wurde am 9.Mai 1967 von einer deutschen Staatsangehörigen außer der Ehe geboren. Es brachte am 7.September 1967 gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des gesetzlichen Unterhaltes ein. Das Erstgericht leitete über diese Klage zu AZ 6 C 749/67 den Rechtsstreit ein. Keiner der Streitteile war in diesem Verfahren anwaltlich vertreten. Vor dem deutschen Rechtshilfegericht bekundete die Mutter des Klägers am 27.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die vorliegende Klage vor Eintritt der Streitanhängigkeit a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Infolge Rekurses des Klägers änderte das Gericht zweiter Instanz diesen Beschluß dahin ab, daß der angefochtene Beschluß aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Klage aufgetragen wurde. Einen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses traf das Gericht zweiter Instanz nicht. Der Beklagten wu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Zuleitung des Wassers des H***** (L*****) über den künstlich angelegten Wasserweg zwischen H***** und K***** und von diesem über das Gerinne am rechten Ufer der Lafnitz in die Lafnitz im Bereich der Mühlenanlage des Klägers zu unterlassen. Er brachte zur
Begründung: des Begehrens vor, er sei Alleineigentümer der F***** in *****, die am linken Ufer der Lafnitz gelegen sei. Der H***** münde ein kurzes Stück u... mehr lesen...
Norm: MRG §37ZPO §35
Rechtssatz: Die Vollmacht im Verfahren nach § 37 MRG ist als Prozeßvollmacht im Sinn des § 33 Abs 1 ZPO zu beurteilen, die gemäß § 35 Abs 1 ZPO durch den Tod des Vollmachtgebers nicht aufgehoben wird. Entscheidungstexte 5 Ob 57/84 Entscheidungstext OGH 16.10.1984 5 Ob 57/84 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2MRG §37
Rechtssatz: Auf einen gemäß § 33 Abs 2 letzter Satz MRG ergangenen Beschluß sind nicht die besonderen Bestimmungen des § 37 MRG anzuwenden, weil dieser Beschluß nicht zu jenen zählt, über die nach §§ 37 Abs 1 und Abs 3 MRG im Verfahren außer Streitsachen (mit den im § 37 Abs 3 MRG normierten Besonderheiten) zu entscheiden ist. Es sind vielmehr unter anderem die Bestimmungen des § 528 ZPO anzuwenden. ... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §45
Rechtssatz: Im Verfahren über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages (§ 37 Abs 1 Z 13 MRG) ist auch den anderen Hauptmietern der Liegenschaft, die weder Antragsteller noch schon im Antrag des Vermieters als Antragsgegner genannt sind, nach entsprechender Erhebung Parteistellung dadurch einzuräumen, daß sie vom Verfahren verständigt (§ 37 Abs 3 Z 4 MRG) oder ihnen alle Verfahrensverfügungen zugestellt werden (allenfalls ... mehr lesen...
Christian W ist Eigentümer des Hauses Bregenz, S-Gasse 12, in welchem Alexander K Mieter einer Wohnung im Ausmaß von 91.50 m2 ist. Der Betriebskostenschlüssel für diese Wohnung beträgt 13.617%. Am 23. 1. 1976 schlossen sie vor dem Bezirksgericht Bregenz in dem zu Msch 11/75 wegen § 7 MG anhängigen Verfahren nachstehenden Vergleich: "Der Antragsgegner Alexander K verpflichtet sich, dem Antragsteller ab dem 1. Feber 1976 einen monatlichen Mietzins von 600 S zu bezahlen. Damit ist di... mehr lesen...
Norm: ZPO §190MRG §37MRG §41
Rechtssatz: Die Entscheidung im Verfahren nach § 37 MRG muß präjudiziell sein, also bindend eine Vorfrage lösen, damit der Rechtsstreit gemäß § 41 MRG unterbrochen werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 552/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 7 Ob 552/82 3 Ob 508/84 Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CAußStrG §1 B3cAußStrG 2005 §1 A3MRG §37WEG 2002 §52
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren ist die einredeweise Geltendmachung von (nicht in diesem Verfahren zu entscheidenden) Gegenforderungen unzulässig, weil eine dem § 391 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung fehlt. Entscheidungstexte 3 Ob 552/81 Entscheidungstext OGH 12.08.1981 3 Ob 552/81 ... mehr lesen...
Die klagende W-GmbH begehrt vom beklagten Betriebsratsfonds der W-GmbH die Zahlung eines Betrages von 2800 S samt Anhang mit der Behauptung, sie habe dem Angestelltenbetriebsrat ihres Betriebes im August 1976 in Entsprechung der Bestimmungen des § 72 ArbVG einen eigenen Telefonanschluß zur Verfügung gestellt, der ausschließlich vom Betriebsratsobmann Walter H benützt worden sei. Sie habe die hiefür vorgeschriebenen Fernsprech-Zeitgebühren an die Postverwaltung im Betrage von 100 S für... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem Beschluß vom 26. 7. 1971 den Antrag des Amtsvormundes, den außerehelichen Vater Bruno Z beginnend mit 1. 8. 1971 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 950.- für sein am 31. 12. 1963 geborenes Kind Kornelia M zu verhalten, zurückgewiesen. Über den gegenständlichen Antrag auf Erhöhung der Unterhaltsleistung des auf Grund eines Anerkenntnisses als außerehelicher Vater der Minderjährigen festgestellten Antragsgegners könne nur im streitigen Verfahren en... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG 2005 §13AußStrG 2005 §31FBG §24MG §26MRG §37WEG 2002 §52
Rechtssatz: Die Pflicht des Gerichtes zur amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes endet dort, wo ein Vorbringen der Parteien überhaupt nicht vorliegt oder trotz richterlicher Anleitung nicht so konkretisiert wird, dass eine Überprüfung möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 212/63 E... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...