Norm: MRG §2 Abs1MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Wird das Begehren auf Feststellung der Hauptmietereigenschaft auf § 2 Abs 1 MRG (hier: Abschluß des Mietvertrages mit dem Hauseigentümer) und nicht auf § 2 Abs 3 MRG gestützt, so ist über dieses Begehren im streitigen Verfahren und nicht im Verfahren nach § 37 MRG zu entscheiden. Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses Wien *****. Der Zweitantragsgegner ist deren Sohn. Im Oktober 1974 begab sich der Zweitantragsgegner nach Südafrika. Am 6. 8. 1975 unterfertigte er für die Erstantragsgegnerin eine Generalvollmacht (Beilage 2). Mit dieser Vollmacht sollte der Erstantragsgegnerin die Möglichkeit gegeben werden, mit dem Zweitantragsgegner Hauptmietverträge abzuschließen, um hierauf mit dieser Vollmacht im Namen des Zweitantragsgegners Unt... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist gemeinsam mit seinen beiden Kindern, dem Zweitkläger und der Drittklägerin, Miteigentümer eines Wohnhauses, in dem sich eine große Anzahl von Substandardwohnungen befindet. Er lernte den Beklagten, einen konzessionierten Immobilienverwalter, im Jahr 1978 kennen, als er die Erhöhung der Hauptmietzinse nach dem damals noch geltenden § 7 MG begehren wollte, und erteilte ihm Vollmacht für die Durchführung des entsprechenden Verfahrens. Die übrigen das Haus... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der "Untermieter" kann sein Recht, die Anerkennung als Hauptmieter zu begehren, nicht nur im Verfahren in Außerstreitsachen gemäß § 37 Abs 1 Z 1 MRG geltend machen. Er kann sein Begehren auch an den Vermieter des Umgehungsgeschäftes als seinen wahren Vertragspartner richten, und dieser ist berechtigt, ihn auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens als Hauptmieter anzuerkennen, wenn die Voraussetzu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeABGB §1098 IaMRG §2 Abs3
Rechtssatz: Ein Vertrag, in dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum einem anderen nur zu dem Zweck überlassen wird, das Bestandobjekt unterzuvermieten ist im Zweifel ein Mietvertrag. Entscheidungstexte 3 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 29.05.1991 3 Ob 552/91 Veröff: WoBl 1992,238 = SZ 64/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IbMRG §2 Abs3
Rechtssatz: Es ist zulässig, einen Mietvertrag nur zum Zweck der Untervermietung abzuschließen. Der Gesetzgeber versagt einem solchen Vertrag nur dann die Wirksamkeit, wenn er zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte dient. Entscheidungstexte 3 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 29.05.1991 3 Ob 552/91 Veröff: WoBl 1992,23... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rechtliche Beurteilung Der vom Berufungsgericht zur
Begründung: seines Ausspruches über die Zulässigkeit der Revision angeführten Rechtsfrage, ob die in der Entscheidung 5 Ob 7/88 (WoBl 1988, 113/67) dargestellten Rechtsfolgen (
Begründung: von... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als (Mit-)Erbe nach seiner am 30. September 1988 verstorbenen Schwester Edith S***** auf Zahlung des von der Erblasserin nicht beglichenen Untermietzinses in Anspruch genommen. Er wendete unter anderem ein, nicht er, sondern der (mitbeklagte) Ehegatte der Erblasserin, (der den gegen ihn gerichteten Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen ließ), sei gemäß § 14 Abs. 2 MRG in den Mietvertrag mit der Klägerin eingetreten; der von der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, er sei Hauptmieter der Wohnung Nr. 16 im Hause Wien 10, Erlachplatz 10, dessen Eigentümer je zur Hälte die 2.- und 3.-Antragsgegnerin seien. Er habe mit der Erstantragsgegnerin einen Untermietvertrag abgeschlossen, der lediglich zur Umgehung der Bestimmungen über den Kündigungsschutz und die Mietzinsbildung diene. Die Antragsgegner wendeten ein, die Wohnung sei de... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Von der sogenannten "Sanierungshauptmiete" kann nur gesprochen werden, wenn dem Untermieter tatsächlich der Genuß der vorausgegangenen Sanierung zukommt, nicht aber, wenn der Untermieter nur die Kosten der erst zu sanierenden Wohnung tragen soll. Entscheidungstexte 5 Ob 116/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 116/90 Veröff: SZ 63/231 = WoBl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegenüber dem Zweitantragsgegner als Hauseigentümer und dem Erstantragsgegner als angeblichen Hauptmieter die Feststellung, sie sei Hauptmieterin der Wohnung in Wien 8, Skodagasse 1/3 und daß ihr gegenüber das gesetzliche Zinsausmaß durch Vorschreibung eines monatlichen Mietzinses von S 7.560,-- überschritten worden sei. Die Antragsgegner wendeten ein, der Erstantragsgegner sei Haup... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs3 Z2
Rechtssatz: Anerkennt der Hauseigentümer im Zuge eines Verfahrens zur Anerkennung des Untermieters als Hauptmieter das gestellte Feststellungsbegehren, kann das nicht zur Abweisung des Begehrens wegen Erfüllung führen; dem Antrag wäre stattzugeben, weil nur so die in die Zukunft wirkende rechtskräftige Feststellung des Rechtsverhältnisses bewirkt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist der alleinige Eigentümer des Hauses Wien 16, Wiesberggasse 13. Die Zweitantragsgegnerin ist seine Ehefrau. Der Antragsteller begehrte vor der Schlichtungsstelle, als Hauptmieter der Wohnung top Nr 14 in diesem Haus anerkannt zu werden. Der Hauptmietvertrag zwischen dem Erstantragsgegner als Hauseigentümer und der Zweitantragsgegnerin als angeblicher Hauptmieterin sei nur zur Untervermietung durch diese und zur Umgehung der einem Hauptmieter na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt gegen Hermann K*** zu 8 C 1073/87 des Erstgerichtes Exekution durch zwangsweise Räumung einer Wohnung. Der Kläger begehrt die Unzulässigerklärung dieses Räumungsverfahrens gemäß § 37 EO, weil er Hauptmieter dieser Wohnung sei und der Beklagte einen Räumungstitel gegen ihn hätte erwirken müssen. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger sei nicht Hauptmieter der Wohnung, sondern Unterbestandnehmer kraft eines Vertra... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch wenn keine Entscheidung nach § 37 Abs 1 Z 1 MRG vorliegt, kann in einem anderen Verfahren trotzdem das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs 3 MRG (im Rahmen der Beurteilung als Vorfrage) bejaht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1989 3 Ob 2/90 Veröff: SZ 62/212 = WoBl 1990,73 (Hanl) ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Materiellrechtliche Voraussetzung des Anspruches auf Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG ist das Vorliegen eines Umgehungsgeschäftes, dass nämlich der Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der dem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen worden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 117/89 Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Drittantragsgegner sind Eigentümer (Fruchtnießer) des Hauses 1140 Wien, Leyserstraße 1. Die Viertantragsgegnerin ist Hauptmieterin, die Antragstellerin Untermieterin der Wohnung Nr. 23 dieses Hauses. Nach vorausgehendem Verfahren bei der Schlichtungsstelle begehrt die Antragstellerin die Feststellung, sie sei Hauptmieterin der genannten Wohnung und es sei ihr gegenüber das gesetzliche Zinsausmaß überschritten worden. Der sich im Verfahren ergebende Übersc... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist Wohnungseigentümer des Geschäftslokals top.Nr.2 und 3 im Haus Wien 10., Quellenstraße 109, bestehend aus drei Räumen im Erdgeschoß mit einer Fläche von rund 147 m2 und einem Lager im Souterrain mit einer Fläche von rund 66 m2. Das Wohnungseigentumsobjekt ist in einem Gebäude gelegen, das aufgrund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist (§ 1 Abs 4 Z 3 MRG). Es wurde aus Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 25.März 1987 beim Magistratischen Bezirksamt für den 9. Bezirk, Schlichtungsstelle, erhobenen und gegen Susanne H*** als Hauseigentümerin und Herzl V*** als (Unter-)Vermieter gerichteten Antrag begehrte Milica M*** ihre Anerkennung als Hauptmieterin der Wohnung Nr. 12 der zweiten Stiege in dem der Erstantragsgegnerin gehörigen Haus Wien 9., Mariannengasse 25 a und die Überprüfung der Zulässigkeit des von ihr mit dem Zweitantragsgegner als Untervermieter vere... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, gestützt auf § 2 Abs. 3 MRG, die Feststellung, daß bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund bestehe, daran zu zweifeln, daß ein Hauptmietvertrag (über die Wohnung top.Nr. 42 im Hause Wien 16., Haymerlegasse 10 zwischen den Hauseigentümern Dr. Josef und Gerta-Maria S*** und Michaela A***) nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung seiner Rechte als Hauptmieter (er sei seit 1. Dezember 1980 Mieter der genannten ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß er Hauptmieter der Wohnung top. Nr. 21 im Haus Wien 10., Alxingergasse 80, sei. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin als Untervermieterin und der Zweitantragsgegner als Hauseigentümer hätten mit ihm am 13. August 1982 einen Untermietvertrag über die vorgenannte Wohnung geschlossen, der lediglich der Umgehung der gesetzlichen Mietzinsregelung diene. Die Erstantragsgegnerin und der Zweitantragsgegner beantragen die Abwei... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe unter dem Begriff "Fruchtnießer" nicht bloß den dinglichen und obligatorischen Fruchtgenußberechtigten verstehen wollen, sondern auch den "Generalmieter" bzw Generalpächter im Sinne der bisherigen Rechtsprechung erfassen wollen. Entscheidungstexte 5 Ob 7/88 Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die durch § 37 Abs 1 Z 1 MRG geschaffene Möglichkeit der Anerkennung des "nominellen" Untermieters als Hauptmieter ist die von der Rechtsprechung des OGH entwickelte Konstruktion nicht mehr erforderlich, zum Schutz solcher Untermieter Eigentümer und "Generalmieter" bzw "Generalpächter" gleichzusetzen. Entscheidungstexte 5 Ob 7/... mehr lesen...
Begründung: Mit den am 4. April 1984 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Anträgen begehrten die Antragsteller 1. die Feststellung, Hauptmieter je einer Wohnung im Haus Wien 5., Gießaufgasse 23 zu sein, und 2. die Erteilung des Auftrages an die Antragsgegner, ihnen den über das gesetzlich zulässige Ausmaß hinaus geleisteten Mietzins zurückzuzahlen. Sie brachten vor: Die Erst- bis Drittantragsgegner seien die Miteigentümer des Hauses Wien 5., Gießaufgasse 23. Der Viertantragsgeg... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs1 BMRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 2 Abs 3 MRG enthält neues Recht und kann daher nur Umgehungsgeschäfte erfassen, die nach dem 31. Dezember 1981 stattgefunden haben. Soweit nach dem früheren Recht ein Anspruch nach § 916 ABGB durchgesetzt werden konnte, wird für die Geltendmachung nun das Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 1 MRG zur Verfügung stehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsgegner überließ als Eigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Bienengasse 3 in 1060 Wien der Erstantragsgegnerin - seiner Ehefrau - fünf Wohnungen in Hauptmiete, weil er mit seiner Frau und den fünf Kindern in einem anderen Haus eine 300 m2 große Wohnung bewohnt, dafür monatlich an die S 10.000,-- aufzuwenden hat, sich später einer schweren Operation unterziehen mußte, seine Frau finanziell absichern und für den Wohnbedarf seiner Kinder vorsorgen wollte.... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 BMRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die von § 2 Abs 3 MRG geforderte Umgehungsabsicht fehlt, wenn der bloß zum Zweck der Untervermietung geschlossene Hauptmietvertrag nicht nur der Umgehung der Mietzinsbeschränkungen und Kündigungsbeschränkungen, sondern auch dazu dienen soll, es dem Hauptmieter zu ermöglichen, durch die Untervermietung der im Standard gehobenen Wohnung das für diese Standardanhebung von ihm aufgewendete Kap... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß er Hauptmieter der Wohnung top.Nr. 21 im Haus Wien 10., Alxingerstraße 80, sei. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin als Untervermieterin und der Zweitantragsgegner als Hauseigentümer hätten mit ihm am 13. August 1982 einen Untermietvertrag über die vorgenannte Wohnung geschlossen, der lediglich der Umgehung der gesetzlichen Mietzinsregelung diene. Die Antragsgegner beantragen die Abweisung des Antrages. Sie wendeten ein... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Was die Umgehungsabsicht betrifft, so muß es dem Vermieter und oder dem Hauptmieter darum gehen, die für die Hauptmiete geltenden Vorschriften des MRG zu unterlaufen; der häufigste Anwendungsfall wird der Versuch sein, durch die Untervermietung einen den Kategoriebetrag übersteigenden Mietzins zu erzielen und den Kündigungsschutz auszuschalten (das Untermietverhältnis endet mit dem Hauptmietverhältni... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Im Falle der Offenkundigkeit der Umgehungsabsicht ist es Sache der Vermieter den Anschein dadurch zu widerlegen, dass sie Tatsachen behaupten und beweisen, wonach eine Umgehungsabsicht bei Abschluss des Hauptmietvertrages nicht bestanden hat. Wenn sie daher diese Mitwirkung im Verfahren unterlassen und ihrerseits zur Aufklärung nicht beitragen, geht dies zu ihren Lasten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...