Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: § 2 Abs 3 MRG ist auch dann anzuwenden, wenn der Hauptmietvertrag zwar vor, der Untermietvertrag jedoch nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes geschlossen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 523/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 523/94 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 67/65 5 Ob 59/94 E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - a) ihre Anerkennung als Hauptmieterin der Wohnung top Nr.8 im Hause *****, b) die Feststellung, daß für diese Wohnung ein Mietzins der Ausstattungskategorie D gerechtfertigt sei, und c) den Antragsgegnern die Zurückzahlung zuviel bezahlten Hauptmietzinses von S 52.535,- aufzutragen. Die Antragstellerin begründete ihr Begehren im wesentlichen damit, der Erstantragsgegner h... mehr lesen...
Begründung: Rechtsvorgänger des Fünftantragsgegners im Eigentum an der Liegenschaft Wien *****, ***** waren die Erst- bis Drittantragsgegner Josef H*****, Erika H***** und Ernst H*****. Im Jahre 1980 oder 1981, jedenfalls vor dem 31.12.1981, schlossen Josef, Erika und Ernst H***** als Hauseigentümer mit der seit 1973 oder 1974 existenten Viertantragsgegnerin S***** & Co GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer damals Josef H***** war, eine "Rahmenvereinbarung", wonach die S***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war von Feber 1984 bis Dezember 1989 Hauptmieterin der Wohnung top Nr 92 im Haus der Gegner in 1070 Wien, *****. Mit dem rechtskräftigen Sachbeschluß des Rekursgerichtes vom 13. Dezember 1990, GZ 41 R 486/90 = 47 Msch 79/88-19, wurde in dem zwischen den Parteien beim Erstgericht anhängig gewesenen außerstreitigen Mietrechtsverfahren festgestellt, daß die Vermieter durch die Vorschreibung eines Hauptmietzinses von S 1.800,- zuzüglich 10 % Umsatzs... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses ***** Wien, T*****straße 110, zu dessen Wohnungsbestand ua die 30 m2 große Wohnung top 18 der Ausstattungskategorie D gehört. Sie hat mit ihrer Tochter, der Zweitantragsgegnerin, im Herbst 1980 einen Hauptmietvertrag über diese Wohnung abgeschlossen, ohne überhaupt daran zu denken, das Mietobjekt für Wohnzwecke der Zweitantragsgegnerin zu verwenden. Die Vermietung erfolgte vielmehr zu dem Zweck, der Zweitantragsgegn... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Eine Schmälerung der Rechte des in die Position des Untermieters Gedrängten liegt auch darin, daß ihm gegenüber der angemessene Hauptmietzins nach der zu § 26 Abs 1 MRG ergangenen Rechtsprechung um bis zu 100 % überschritten werden kann und er auch von den durch die §§ 6, 10, 12 MRG etc eingeräumten Rechten ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 160/92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Ob jemand durch die Vermietung einen wirtschaftlichen Vorteil erreichen oder einen drohenden wirtschaftlichen Nachteil vermeiden will, spielt keine Rolle. Es kommt wesentlich darauf an, ob durch die gewählte Vertragskonstruktion Personen, die für die tatsächliche Benützung der Bestandobjekte Entgelt zu leisten haben, nominell in die Position von Untermietern gedrängt werden, um ihnen die nach dem MRG zustehenden Re... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erhob als Eigentümerin des Hauses ***** in ***** Wien gegen den Beklagten die Klage auf Räumung der Liegenschaft und auf Mietzinszahlung. Sie habe dem Beklagten die ganze Liegenschaft zur gewerblichen Untervermietung, also zu Geschäftszwecken zum wertgesicherten Hauptmietzins von S 70.000,-- zuzüglich Betriebskosten vermietet. Der Beklagte sei mit der Zahlung des Mietzinses für Jänner 1982 in Verzug und lasse durch seine Untermieter Müll in den In... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 Fall1 A1ABGB §1118 Fall2 A2MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1MRG §41
Rechtssatz: Der zur Abwehr des Räumungsanspruches von den Nebenintervenienten (hier: Untermietern) eingewendete Umstand, daß der Beklagte gar nicht der Mieter des Hauses bzw. Vermieter der einzelnen von den Nebenintervenienten (hier: Untermietern) bewohnten Wohnungen sei, kann den Prozeß entscheiden. Ob der Beklagte Mieter ist, hängt sehr wohl von der im Verfahren nac... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Wurde im Zusammenhang mit dem Abschluß des Untermietvertrages, in Wahrheit Hauptmietvertrages eine gesetzlich zulässige Räumungsvereinbarung getroffen, so bleibt diese grundsätzlich aufrecht mit der Wirkung, daß der Hauseigentümer auf Grund dieser und einer mit dem bisherigen Berechtigten aus dem Räumungsvergleich geschlossenen Rechtsnachfolgevereinbarung gemäß § 9 EO gegen den Hauptmieter Räumungsexekution führen ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Fruchtgenußberechtigter an Miteigentumsanteilen seiner beiden Kinder an der Liegenschaft EZ*****des Grundbuches *****Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.11 bzw. 67 verbunden. Der Antragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft. Der Antragsteller begehrt die gänzliche oder zumindest teilweise Auflösung der im Jahre 1988 gebildeten Rücklage von ca. 400.000,- S im Verhältnis der mit seinem Fruchtgenußrecht belas... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Regina T*****, ***** Wien, P*****gasse 16/1/1, vertreten durch Franz Strümpf, Funktionär des Vereines Mieter informieren Mieter, MIM, 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, wider die Antragsgegner 1. Hans K*****, Kau... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Dem Gesetzgeber kann unterstellt werden, daß er mit dem Umgehungstatbestand des § 2 Abs 3 MRG auch jene Fälle erfassen wollte, in denen die Absicht der Parteien eines Hauptmietvertrages dieses Bestandverhältnis nur zum Zweck der Untervermieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte einzugehen, nicht schon beim Abschluß des Vertrages, sondern erst später gefaßt wurde. ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 2 Abs 3 MRG ist ausgeschlossen, wenn der Hauptmietvertrag nicht nur (Ausschließlich) zu dem nach den Vorstellungen des Gesetzgebers verpönten Umgehungsziel des § 2 Abs 3 MRG geschlossen wurde, sondern der Vertragszweck darauf gerichtet war, der heranwachsenden Tochter eine Wohnung zu verschaffen, wenn sie diese auch wegen ihrer Minderjährigkeit und Berufsausbildung nicht sogleich beziehen wo... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Die Textierung des § 2 Abs 3 MRG ist so zu verstehen, daß der Antragsteller das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung als Hauptmieter zu beweisen hat, die Gegner aber - wenn der Antragsteller seiner Beweispflicht in dem zumutbaren Ausmaß nachgekommen ist - die allein in ihrer Sphäre liegenden Umstände darzutun und offenzulegen haben, die den erbrachten Nachweis entkräften. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner und die Zweitantragsgegnerin sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses R*****gasse 106 in Wien. Sie haben mehrere Wohnungen dieses Hauses an die Drittantragsgegnerin vermietet, so auch die Wohnungen Nr. 50 und Nr. 18. Diese Wohnungen, die beide der Ausstattungskategorie "D" angehören, werden zur Zeit von den Antragstellern benützt, die "Untermietverträge" mit der Drittantragsgegnerin abgeschlossen haben. Der zwischen den Antragsgegnern abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Am 2.Mai 1988 vermietete der durch eine Hausverwaltungs-GmbH vertretene Alleineigentümer der Liegenschaft ***** in 1190 Wien die in dem darauf bestehenden Haus gelegene, aus zwei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, Bad, Klosett, Abstellraum und Veranda bestehende Wohnung seiner durch die Mutter vertretenen, damals im 18. Lebensjahr stehenden Tochter auf unbestimmte Zeit zu dem höchstzulässigen Kategoriemietzins von S 1.049,20 zur Sicherstellung ihres Eigenbedarfes und r... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Das Vorliegen der (vermutlichen) Umgehungsabsicht bei einer der Parteien des Hauptmietvertrages genügt nicht. Die in § 2 Abs 3 MRG normierte Rechtsfolge, einen Untermieter zum Hauptmieter zu machen, sollte nicht den redlichen Vermieter treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 30/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 5 Ob 30/92 Veröff: WoBl 1992,241 (Würth)... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Ib1ABGB §936 IVMRG §2 Abs3
Rechtssatz: Bei einem Dauerschuldverhältnis - wie es durch den Abschluß eines Mietvertrages begründet wird - sind nicht nur die Umstände bei Vertragsabschluß, sondern auch nachfolgende Entwicklungen zu beachten. Die rechtliche Relevanz geänderter Verhältnisse gehört nämlich zum Wesen jeder auf Dauer angelegten Rechtsbeziehung. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegen die Erstantragsgegnerin a) ihre Anerkennung als Hauptmieterin der Wohnung top Nr.6 im Haus Wien *****; b) die Feststellung, in welche Ausstattungskategorie die Wohnung nach § 16 Abs 2 MRG einzuordnen sei; c) die Überprüfung der bezahlten Mietzinse und die ziffernmäßige Feststellung der Überschreitungen der gesetzlich höchstzulässigen Mietzinse, und d) die Erlassung eines Rückzahlungsauftra... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Lehrbuchhafter Fall eines Umgehungsgeschäftes: Hauseigentümer gründen eine GmbH mit sich selbst als alleinige oder doch allein mit maßgebendem Einfluß ausgestattete Gesellschafter, vermieten im Laufe der Zeit alle Wohnungen an diese Gesellschaft und diese schließt in der Folge Untermietverträge mit denjenigen Personen ab, die ohne eine solche Konstruktion (= Kreation eines weiteren, wirtschaftlich die Liegenschafts... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Wurde ein Hauptmietvertrag unter aufschiebender Bedingung abgeschlossen, so wird infolge des Inkrafttretens des MRG während des Schwebens der Bedingung - wenn ein Umgehungsgeschäft vorlag - verhindert, daß das Anwartschaftsrecht noch in das Vollrecht übergehen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 80/91 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 80/91 Verö... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Ein solcher Fall liegt hier vor. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Zulässigkeit des Revisionsrekurses mit der
Begründung: ausgesprochen, daß vom Obersten Gerichtshof zu klären sei, ob der in § 37 Abs 1 Z 1 MRG für die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Hauptmietereigenschaft des Antragstellers an der Wohnung top. Nr. 13 im Hause E*****gasse 9, ***** Wien, fest. Es stellte unter anderem fest, daß die Erstantragsgegnerin (= Liegenschaftseigentümerin) die im Februar 1980 freigewordene Wohnung top. Nr. 13 zu vermieten beabsichtigte und mit dem seit 1974 in Südafrika befindlichen Zweitantragsgegner (= Sohn der Erstantragsgegnerin) t... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Feststellung von Hauptmietrechten eines angeblichen Untermieters hat auch dann, wenn der als Scheingeschäft im Sinne des § 916 ABGB zu qualifizierende Vertrag zwischen Hauseigentümer und angeblichem Hauptmieter vor dem 1. Jänner 1982 geschlossen worden ist, im Außerstreitverfahren nach § 37 Abs 1 Z 1 MRG zu erfolgen. Dabei macht er keinen Unterschied, ob ein absolutes Scheingeschäft vorliegt oder... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 2 Abs 3 MRG beschränkt sich auf Scheingeschäfte und Umgehungsgeschäfte zur Vermeidung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte. Nicht davon umfaßt ist das Anliegen, als Hauptmieter anerkannt zu werden, weil der mit dem Fruchtnießer der Wohnung abgeschlossene Vertrag (vom 24.05.1983) gemäß § 2 Abs 1 MRG ohnehin ein Hauptmietvertrag sei. Entscheidun... mehr lesen...