Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Ein unzulässiges Umgehungsgeschäft trotz Vermietung zum Zweck der Sanierung (die der Hauseigentümer nicht selbst finanzieren kann) ist dann anzunehmen, wenn ein deutlicher Rückfluß des eingehobenen Untermietzinses an den Hauseigentümer dergestalt erfolgt, daß der Hauseigentümer mehr als den für das konkrete Objekt zulässigen Hauptmietzins lukriert (etwa bei einer Substandardwohnung mehr als den Kategorie-D-Zins) od... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 2 Abs 3 MRG geforderte Umgehungsabsicht ist im gegenständlichen Fall allein schon durch die Untervermietung mehrerer Wohnungen im selben Gebäude durch die formelle Hauptmieterin ausreichend indiziert (arg "dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ..." in leg cit). Zur Entkräftung dieser Vermutung haben sich die AG darauf berufen, es liege ein Fall einer Sanierungshauptmiete vor (SZ 60/8; MietSlg 47.187 ua). Na... mehr lesen...
Norm: ABGB §825MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Sowohl ein Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG) als auch ein Antrag auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) muß im Fall zweier oder mehrer Mitmieter von allen Mitmietern getragen sein. Entscheidungstexte 5 Ob 108/98p Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 108... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 8. 1993 Bestandnehmer einer im Parterre des Hauses D*****straße ***** in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem Antragsteller für den Geschäftsführer der Drittantragsgegnerin tätig. Der Antragsteller hat in einem zunächst nur gegen den Erstantragsgegner eingeleiteten Mietrechtsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, darauf gegründet, daß zur Frage der Beiziehung von Mitmietern im gerichtlichen Verfahren divergierende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vorlägen und das Rekursgericht von der zuletzt zu dieser Frage ergangenen Entscheidung abgewichen sei. Die Frage, ob Mitmieter, die im Verfahren nach § 37 MRG, insbesondere aber im Verfahren au... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.7.1990 Mieter einer im ersten Stock des Hauses D*****straße 30 in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem Antragsteller lediglich als Vertreter des Vermieters eingeschaltet. Der Antragsteller hat in einem zunächst nur gegen den Erst- und Zweitantragsgegner eingeleiteten Mietrechtsverfahr... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs1MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Aufgrund der in § 2 Abs 1 MRG normierten Bindung an den Mietvertrag samt Nebenabreden sogar ungewöhnlichen Inhalts, die er kannte oder kennen mußte, muß der Rechtsnachfolger des Vermieters im Rahmen des § 2 Abs 3 MRG auch für eine durch den übernommenen Mietvertrag indizierte Umgehungsabsicht seines Rechtsvorgängers einstehen. Andernfalls würde der Untermieter, der sich auf ein Umgehungsgeschäft im Sinne... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch die ausdrückliche Reduzierung der in § 2 Abs 3 Satz 2 nF MRG angeführten Fälle auf Beispiele, die "insbesondere" eine Umgehungsabsicht nahelegen, ist klargestellt, daß für möglichst viele "Verdachtsfälle" eine Umkehr der Beweislast angeordnet werden soll. Die entgeltliche Erlaubnis der gänzlichen Untervermietung ist ein solcher Verdachtsfall. Es ist daher Sache des Antragsgegners zu beweisen, d... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Wird dem Hauptmieter durch den entgeltlichen, unbefristeten Verzicht auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 und Z 6 MRG das Recht der dauernden gänzlichen Untervermietung eingeräumt, so ist die Umgehungsabsicht des § 2 Abs 3 MRG indiziert. Entscheidungstexte 5 Ob 420/97v Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 420/97v Veröff: SZ 71/18 ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Umgehungsabsicht liegt schon dann vor, wenn es den Parteien des formellen Hauptmietvertrages gleichgültig ist oder sie sich damit abfinden, daß der die Wohnung tatsächlich benützende "Untermieter" weniger Rechte erhält, als sie einem durch das MRG geschützten Hauptmieter zustünden, indem er zum Beispiel mehr als den gesetzlich zulässigen Hauptmietzins zahlen muß oder geringeren Kündigungsschutz genießt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitantragsgegnerin ist seit 9. März 1982 Hauptmieterin, die Antragstellerin seit 27.6.1994 Untermieterin der Wohnung Nr. 10 im Haus 1090 Wien, *****, das im Eigentum der Erstantragsgegnerin steht. Bei Abschluß des Hauptmietvertrages war Eigentümer des Hauses allerdings noch Otto M*****, der sich beim Vertragsabschluß durch den Gebäudeverwalter Kurt K***** vertreten ließ. Mit der Behauptung, der Hauptmietvertrag sei nur zur Untervermietung und zur Umgehung de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für die von ihm gemietete Wohnung in Wien 8, ***** und die Refundierung der Überschreitungsbeträge für den Zeitraum vom 7.4.1994 (Schreibfehler - gemeint nach dem Vorbringen vor der Schlichtungsstelle offenbar 7.4.1993) bis 31.10.1994. Die Vermietung der genannten Wohnung sei durch die Zweitantragsgegnerin, die das Fremdenbeher... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Liegt zwischen Vermieter und Hauptmieter ein Umgehungsgeschäft vor, so erfordert es der Zweck der Regelung des § 2 Abs 3 MRG, auch einem Untermieter des Untermieters das Recht einzuräumen, an Stelle seines Vertragspartners, des ersten Untermieters, als Hauptmieter anerkannt zu werden, wenn es sich beim weitervermietenden Untermieter bloß um einen weiteren dazwischengeschalteten "Strohmann" handelt; dabei gelten zur... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §526 D3MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Mit dem Auszug des Untermieters aus dem Bestandobjekt ist sein rechtliches Interesse an der Feststellung, er sei in Wahrheit Hauptmieter (allenfalls gewesen) schon deswegen nicht weggefallen ist, weil mit der Rechtsstellung als Hauptmieter nicht zuletzt auch im zinsrechtlichen Bereich andere Rechtsfolgen verbunden sind als mit jener eines Untermieters; das Rechtsschutzbedürfnis des Untermieter... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Die Verleasung eines ganzen Hauses indiziert nach der Rechtslage vor dem 3. WÄG besonders dann das Vorliegen der in § 2 Abs 3 MRG verpönten Absicht, wenn der Leasingnehmer - wie hier - das Objekt selbst nicht benützt, sondern gewinnbringend weitervermietet (so schon 5 Ob 24-33/95). Entscheidungstexte 5 Ob 2099/96d Entscheidungstext OGH 14.05.1996 5 Ob 20... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: § 2 Abs 3 MRG vor dem 3. WÄG sieht nicht vor, daß die Bestimmung nur für Wohnungen und nicht auch für Geschäftsräumlichkeiten gelten würde. Hieran hat sich auch dadurch nichts geändert, daß der Gesetzgeber des 3. WÄG zwei seiner Ansicht nach häufige und anschauliche Beispielsfälle, die Wohnungen betreffen, in das Gesetz aufgenommen hat. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Die Geltung des § 2 Abs 3 MRG ist auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil zwischen den Antragsgegnern kein Hauptmietvertrag, sondern ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Die Vorschrift ist vielmehr in jedem Fall einer Vertragsbeziehung anwendbar, durch die zur Schmälerung der einem Hauptmieter zustehenden Rechte einem zwischengeschalteten Dritten die Stellung als Untervermieter verschafft wird. ... mehr lesen...