RS OGH 1990/4/24 5Ob17/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1990
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Norm

MRG §2 Abs3
MRG §37 Abs3 Z2

Rechtssatz

Anerkennt der Hauseigentümer im Zuge eines Verfahrens zur Anerkennung des Untermieters als Hauptmieter das gestellte Feststellungsbegehren, kann das nicht zur Abweisung des Begehrens wegen Erfüllung führen; dem Antrag wäre stattzugeben, weil nur so die in die Zukunft wirkende rechtskräftige Feststellung des Rechtsverhältnisses bewirkt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069737

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_0050OB00017_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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