RS OGH 1991/5/29 3Ob552/91, 5Ob68/92

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Veröffentlicht am 29.05.1991
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Norm

ABGB §1098 Ib
MRG §2 Abs3

Rechtssatz

Es ist zulässig, einen Mietvertrag nur zum Zweck der Untervermietung abzuschließen. Der Gesetzgeber versagt einem solchen Vertrag nur dann die Wirksamkeit, wenn er zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020624

Dokumentnummer

JJR_19910529_OGH0002_0030OB00552_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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