Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §37 Abs1 Z1MRG aF §37 Abs3 Z18aJN §58 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2
Rechtssatz: Ein Begehren auf Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG (§ 37 Abs 1 Z 1 MRG) zielt darauf ab, die strittige Frage des Bestands eines Hauptmietvertrags zwischen dem bisherigen Untermieter und dem Vermieter zu klären. Bei der Bewertung dieses Entscheidungsgegenstands, die sich vor dem Inkrafttreten des neuen Außerstreitverfahrensrechts im Hinb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Antragstellerin auf Feststellung, sie sei auf Grund des Mietvertrags vom 10. 6. 1961, hilfsweise vom 1. 1. 1981/8. 1. 1982, hilfsweise der Zusatzvereinbarung vom 8. 7. 1982/20. 8. 1982, hilfsweise seit 18. 3. 2001 Hauptmieterin des Objekts Nr 8 im 1. Stock und des am Ende des Hofs gelegenen Lagerraums im Haus *****straße *****, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin in der Hauptsache nicht Folge. Es sprach aus, d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Brigitte M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1.) Laurenz W*****, 2.) Dr. Christine W*****, 3.) Mag. Laurenz W*****, 4.) Marga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Ursula O*****, vertreten durch Mag. Daniel Schöpf und andere Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die Antragsgegner 1. Dr. Wolfgang A*****, vertreten durch Mag. Michael Berger-Wiegele, Rech... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 11. Februar 2004 wurde die verpflichtete Partei für schuldig erkannt, dem betreibenden Gläubiger eine bestimmte Wohnung geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Mit Beschluss vom 19. Mai 2004 wurde auf Antrag des betreibenden Gläubigers die zwangsweise Räumung dieser Wohnung bewilligt; als Räumungstermin wurde der 18. August 2004, 12.00 Uhr festgesetzt. Am 13. Juli 2004 brachten der Erstaufschiebungswerber und seine damalige Ehegattin den... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist seit 1988 Eigentümer der Liegenschaft EZ 1677 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Seit 1990 sind die Hauptmietzinse bezüglich der ganzen Liegenschaft zur Sicherstellung an die Ö***** L***** AG abgetreten. Diese Abtretung ist auch bücherlich angemerkt. Die Zweitantragsgegnerin ist die nominelle Hauptmieterin der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung *****. Erst- und Zweitantragsgegnerin sind wirtschaftlich und personell eng... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 AMRG §2 Abs3MRG §16 Abs8MRG §37 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Rechtsfrage, ob die ex tunc-Wirkung einer Entscheidung nach § 2 Abs 3 MRG in Verbindung mit 37 Abs 1 Z 1 MRG auch zwangsläufig die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG ab Abschluss der Mietzinsvereinbarung beginnen lässt, ist keine im Sinne des §528 Abs1 ZPO. Die Feststellung, der Scheinuntermieter sei in Wahrheit schon immer Hauptmieter gewesen, rechtfertigt eine solche... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der Wohnung top 17 im Haus *****, das mehrheitlich der Antragsgegnerin gehört. Diese hat an dem ihr nicht gehörigen Miteigentumsanteil ein Fruchtgenussrecht, ist also alleinige Vermieterin der Wohnung. Mit Sachbeschluss vom 5. 6. 2003 stellte das Erstgericht eine Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses fest und trug der Antragsgegnerin die Rückzahlung der von August 1999 bis August 2002 zuviel eingehobenen Beträge auf. Das Rekurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines 1996 abgeschlossenen (und 1997 bzw 2000 abgeänderten) Mietvertrages mit den Liegenschaftseigentümern ist die Klägerin Mieter des (bei Mietvertragsabschluss unbebauten) Grundstückes Nr ***** der EZ *****, das sie in der Folge an die I***** GmbH (im Folgenden kurz: Firma I*****) zur Errichtung einer Lager- und Verkaufshalle (als Superädifikat) in Unterbestand vermietete. Die Firma I***** errichtete dieses Gebäude und überließ auf Grund eines im J... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstantragsgegnerin die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse nach § 27 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 14 MRG. Anlässlich der Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG bezeichnete der Antragsteller als Antragsgegner zusätzlich zur bisher in Anspruch genommenen Gegnerin auch den späteren Zweitantragsgegner als Verfahrensgegner. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstant... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Mietrechtssache der Antragsteller 1.) A***** Ges. m. b. H., *****, und 2.) Alexander R*****, beide vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgeger 1.)... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1995 vermietete der Zweitantragsgegner der Erstantragsgegnerin die Halle im Gebäude Südbahnstraße 33, den darunter liegenden Keller sowie Freiflächen um das Gebäude. Der Zweitantragsgegner und die Geschäftsführerin der Erstantragsgegnerin, deren Unternehmensgegenstand die Schrott- und Metallverwertung ist, lebten seinerzeit in Lebensgemeinschaft. Der gemeinsame Sohn war damals Mitgesellschafter der Erstantragsgegnerin. Bereits zu Beginn des Hauptmietverhältnisses... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller strebt gemäß § 2 Abs 3 MRG die Anerkennung als Hauptmieter der Wohnung Nr 7 im Haus ***** an. Sein diesbezüglicher Sachantrag richtet sich gegen die Eigentümerin des genannten Hauses; die formelle Hauptmieterin wurde dem Verfahren nicht beigezogen. Das gemäß § 40 Abs 2 MRG mit der Sache befasste Erstgericht wies den Sachantrag ab, weil es zur Überzeugung gelangt war, dass den auf Vermieterseite Beteiligten die in § 2 Abs 3 MRG vorausgesetzte Umgehungsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Eigentümer des Hauses *****, die Klägerin bewohnt die darin gelegene etwa 185 m2 große Wohnung top Nr 24. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie Mitmieterin dieser Wohnung sei. Ihr Vater habe die Wohnung im Jahr 1949 angemietet, die Klägerin habe seither in dieser Wohnung im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern gelebt. Nach dem Tod ihres Vaters seien sowohl ihre Mutter als auch die Klägerin selbst in die Mietrechte eingetreten. Die B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien a... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG §12a Abs3 letzter Satz
Rechtssatz: Die nach dem Vorbild des § 2 Abs 3 MRG nF geschaffene Umgehungsregel des § 12a Abs 3 letzter Satz MRG bedeutet, dass zunächst die Umgehungsabsicht zweifelsfrei feststehen muss, damit die Verpflichtung des den Umgehungstatbestand setzenden Mieters eintreten kann. Ansonsten ist nach dem äußeren Anschein einer solchen Absicht zu entscheiden. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzunge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren als (Mit)Mieter des Hauses *****, gegenüber dem Antragsgegner, als Eigentümer dieses Hauses festzustellen, dass das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Betrages von S 23.000 im Zeitraum 1. 1. 1996 bis 31. 1. 1997 insoweit überschritten wurde, als der vereinbarte Hauptmietzins über den der Ausstattungskategorie D hinausgeht. Dieses Begehren wurde in beiden Vorinstanzen mit der
Begründung: abgewiesen, es sei durch Abla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, dass ausreichende Indizien für das Vorliegen der in § 2 Abs 3 MRG geforderten Umgehungsabsicht bei der Erstantragsgegnerin vorliegen. Die Anerkennung des formellen Untermieters als Hauptmieter setzt jedoch Umgehungsabsicht bei beiden Parteien des formellen Hauptmietvertrages voraus (5 Ob 306/99g mwN). Dazu genügt ein nachträglich - erst bei späterem Abschluss des Untermietvertrages - gefasster bedingter Vor... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, sie sei Mieterin der Wohnung top Nr 11a in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus ***** in*****. Sie habe am 9. 3. 1992 mit der Fünftantragsgegnerin einen sogenannten Untermietvertrag abgeschlossen. Dabei liege jedoch ein Scheingeschäft mit Umgehungsabsicht gemäß § 2 Abs 3 MRG vor. Die monatliche Miete in Höhe von S 5.500 bezahle sie an die Drittantragsgegnerin bzw den Viertantragsgegner. Die Wohnung sei nur 30 m**2 groß und der Kateg... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3
Rechtssatz: Die von § 2 Abs 3 MRG erfasste Umgehungsabsicht ist in der Regel darauf gerichtet, durch die Untervermietung einen den sonst zulässigen Mietzins übersteigenden Mietzins zu erzielen und/oder den Kündigungsschutz dadurch auszuschalten, dass das Untermietverhältnis faktisch mit dem Hauptmietverhältnis endet oder aber weitergehende Befristungsmöglichkeiten als bei einem Hauptmietvertrag zulässig sind. Sie kann auch nur... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses deshalb für gegeben erachtet, weil keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Vorliegens eines Umgehungsgeschäftes bei Sanierungshauptmiete bestehe, wenn Hauptmieter eine juristische Person sei, deren Gesellschafter ausschließlich der Hauseigentümer und eine diesem zu 100 % gehörige Gesellschaft sind. Diese Frage ist aber durch gesicherte Rechtsprechung zu den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Die ehemalige Judikaturdifferenz, ob die in § 2 Abs 3 MRG geforderte Umgehungsabsicht bei beiden Parteien des formellen Hauptmietvertrages vorliegen muss (vgl jetzt WoBl 1992, 241/161; MietSlg 45.207; MietSlg 46.215 ua) oder ob die Umgehungsabsicht einer Partei genügt (3 Ob 552/91 = SZ 64/66), ist iSd ersten Ansicht überwunden. Es liegt insoweit keine erhebliche Rechtsfrage (mehr) vor (EWr I/2/96; EWr I/2/113; vgl j... mehr lesen...
Norm: MRG §2 Abs3MRG idF 3. WÄG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Fall des § 2 Abs 3 MRG ist dem Bestandgeber eine Berufung auf die Verletzung einer Rügepflicht durch den Bestandnehmer (hier: § 16 Abs 1 Z 1 MRG idF 3. WÄG) versagt. Die Parteien des nominellen Hauptmietvertrages haben es zu vertreten, wenn ein von ihnen nominell in die Position eines Untermieters gedrängter Bestandnehmer seine Rechte und Pflichten als Bestandnehmer nicht zu wahren ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist in seiner Beurteilung, dass die in § 2 Abs 3 MRG geforderte Umgehungsabsicht bei beiden Parteien des formellen Hauptmietvertrages vorhanden sein muss oder zumindest nachträglich eintreten muss, der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (WoBl 1992, 241/161; WoBl 1994, 181/40; EWr I/II/62 ff ua). Das Rekursgericht ist in seiner Beurteilung, dass die in Paragraph 2, Absatz 3, MRG gef... mehr lesen...
Begründung: Dr. Franz M***** erwarb im Jahr 1985 das sanierungsbedürftige Haus ***** in *****. Er entschloss sich in der Folge, das Haus durch Gründung einer Verlustbeteiligungsgesellschaft (in Form einer KG) zu sanieren. Sein Plan, dass die Erstantragsgegnerin als Eigentümerin der Liegenschaft Objekte unmittelbar vermieten sollte, wurde von den Immobilienanlegern, die von der Kommanditistin der Erstantragsgegnerin vertreten wurden, mit dem Hinweis auf das Renovierungs- und Leersteh... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10. Februar 1999, GZ 40 R 551/98w-48, hob das Rekursgericht aus Anlaß der Rekurse beider Streitteile den Sachbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 3. Juli 1998, GZ 5 Msch 15/95d-40, insoweit als nichtig auf, als dieser die Überschreitung des gesetzlich zulässigen Mietzinses für die Wohnung Tür Nr. 7 im Haus S***** für den Zeitraum Mai 1990 bis März 1993 und Mai 1993 bis einschließlich August 1994 feststellte. Weiters wies es den in der Rekursv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hatte mit seinem Sohn in Umgehungsabsicht (SZ 60/8 uva) einen Hauptmietvertrag geschlossen, der seinerseits die Wohnung an den Beklagten untervermietete, für die dieser in der strittigen Zeit weder an den Kläger noch an dessen Sohn Mietzins oder Benützungsentgelt zahlte. Die Vorinstanzen haben den Beklagten, dessen Eigenschaft als Hauptmieter gemäß § 2 Abs 3 MRG zwischenzeitig festgestellt wurde, in Überein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß die Revisionswerberin keine einzige Entscheidung anführt, aus der sich ergeben soll, daß die Entscheidung der Schlichtungsstelle der ständigen Rechtsprechung widersprochen habe und daher "100 %ig" falsch bzw unvollständig sei, kann es - auch wenn keine konkrete oberstgerichtliche Entscheidung zur Bindungswirkung (§ 41 MRG) einer Entscheidung der Schlichtungsstelle über das Vorliegen eines Hauptmietv... mehr lesen...